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Regulierung von Lebensmittelinnovationen - Technische Innovationen erfordern regulatorische Innovationen
Antragsteller
Professor Dr. Kai Purnhagen
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung seit 2021
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 465588286
Das Welternährungsprogramm sieht Innovationen in der Lebensmittelkette als wesentlichen Erfolgsfaktor um weltweiten Hunger zu bekämpfen. Fleischlosen Produkten, pflanzlichen Getränken und neue Nahrungsergänzungsmittel oder Insekten werden großes Potential zugeschrieben. Die Entwicklung mehrerer funktionaler Lebensmitteln sowie gesünderer und umweltfreundlicherer Produkte haben das Angebot an marktreifen Lebensmittelinnovationen erhöht, die positive Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt versprechen. Das Potenzial von Pflanzen, deren Verbindungen und Derivate bei der Herstellung und Konservierung von Lebensmitteln führte zu Anwendungen wie der Nachahmung von Hämoglobinproteinen in pflanzlichen Produkten oder der Extraktion von Triterpensäuren aus Äpfeln und anderen traditionellen Pflanzen. Der wissenschaftliche Fortschritt in der Molekulargenetik fördert die Entwicklung einer effizienteren und präziseren Pflanzenzüchtung. Beginnend mit der Transgenese in den 1980er Jahren haben technische Neuerungen die Möglichkeiten erweitert. Der Nobelpreis für Chemie 2020 wurde an Forscher verliehen, die die CRISPR/Cas-Technologie entwickelt haben. Diese Entwicklungen sind mit regulatorischen Herausforderungen verbunden. In der EU müssen neuartige Lebensmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Was GVO betrifft, werden nicht nur hohe Anforderungen an ihre Vermarktung gestellt, sondern auch an ihre Verwendung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Koexistenz. Sowohl neuartige Lebensmittel als auch GVO unterliegen einer Risikobewertung, die zeit- und kostenintensiv ist. Aus rechtlicher Sicht wurde wenig darüber geschrieben, wie ein Regulierungssystem so gestaltet werden kann, dass es sowohl Innovationen ermöglicht, die existenzielle gesellschaftliche Herausforderungen bewältigen können, als auch die menschliche Gesundheit, Sicherheit und Umwelt schützt. Die Forschung muss sich daher mit der Frage der Verknüpfung verschiedener regulatorischer Ziele und der Frage der nach der Wirksamkeit der Regulierung befassen. Sie muss gleichermaßen zahlreiche Annahmen berücksichtigen, die hinter dem Regulierungsdesign stehen - warum bestimmte Innovationen reguliert werden und nach welchen Kriterien zu entscheiden ist oder ob eine Innovation in den Anwendungsbereich einer Verordnung fallen soll. Unterschiedliche regulatorische Ziele reflektieren verschiedene disziplinäre Erkenntnisse, die unter verschiedenen Gesichtspunkten erforscht werden müssen: Dieses Projekt analysiert in verständlicher und nachvollziehbarere Weise, ob und wie der derzeitige Rechtsrahmen für Lebensmittelinnovationen diese widerstreitenden Ziele berücksichtigt. Es erarbeitet neue und innovative Regulierung, welche Innovationen im Lebensmittelsektor ermöglicht und gleichzeitig die Gesellschaft vor den damit verbundenen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken schützt.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Internationaler Bezug
Italien, Neuseeland, Niederlande
Mitverantwortliche
Professor Dr. Detlef Bartsch; Professor Dr. Stephan Clemens; Professorin Dr. Laura König; Professor Dr. Markus Möstl; Professor Dr. Martin Schmidt-Kessel; Dr. Julia von Thienen
Kooperationspartner
Professor Dr. Samuel Becher; Professor Dr. Hans-W. Micklitz; Professor Dr. Justus Wesseler