Detailseite
Projekt Druckansicht

Zurück in die Zukunft: Normentheorie und Strafrecht im 21. Jahrhundert (Arbeitskreis Normentheorie und Strafrecht)

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung seit 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 467673971
 
Das Netzwerk beschäftigt sich mit der sog. „Normentheorie“. Dieses rechtstheoretische Modell geht von der Grundprämisse aus, dass zwischen der primären Verhaltensnorm, also einem Gebot oder Verbot, und der sekundären Sanktionsnorm, die unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen den Verstoß gegen eine Verhaltensnorm mit einer Sanktion bewehrt, zu unterscheiden ist. Dieser Ansatz wird von zahlreichen in- und ausländischen Rechtswissenschaftlern – vor allem, aber nicht nur – im Strafrecht als Methode zur Auslegung des Rechts herangezogen. Seine von konkreten Strukturen und Begriffen einzelner Rechtsordnungen unabhängige abstrakte Natur ermöglicht einen rechtsordnungsübergreifenden Diskurs. Dennoch sind zahlreiche Einzelheiten umstritten, insbesondere die Modifikationen, die der Ansatz abhängig von anderen rechtsphilosophischen Prämissen erfährt.Das Netzwerk besteht aus einer Gruppe junger Rechtswissenschaftler*innen aus den verschiedenen Rechtsordnungen der Welt. Ziel des Netzwerks ist es, durch regelmäßigen Austausch das Potenzial des abstrakten normentheoretischen Ansatzes für einen internationalen Diskurs fruchtbar zu machen und auf diese Weise aktuelle und grundlegende Probleme des Strafrechts zu diskutieren, vor denen die Rechtswissenschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch in zahlreichen anderen Ländern der Welt steht. Im Rahmen dieses Austauschs sollen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede normentheoretischer Betrachtungen sowie ihre Hintergründe herausgearbeitet werden, was den künftigen nationalen und internationalen Diskurs erleichtern soll.Zu diesem Zweck verfolgt der Arbeitskreis ein zweispuriges Modell: Zum einen sollen jährliche Präsenzsitzungen stattfinden, in denen bestimmte Themenkreise auf Grundlage von Vorträgen von Mitgliedern des Arbeitskreises einerseits und renommierten Gastreferent*innen aus dem In- und Ausland diskutiert werden. Die Beiträge sollen als Tagungsbände veröffentlicht und so die Ergebnisse der Diskussion der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zum anderen sollen vierteljährlich virtuelle Sitzungen stattfinden, in denen nicht Sachthemen, sondern die normentheoretischen Konzepte einzelner Autor*innen vorgestellt, diskutiert und gegenübergestellt werden. Diese Portraits sollen in einem englischsprachigen Sammelband veröffentlicht werden, um es so Rechtswissenschaftler*innen aus aller Welt zu ermöglichen, einen schnellen Zugang zur Gedankenwelt der dargestellten Autor*innen zu bekommen und ihre Texte so besser verstehen und rezipieren zu können.
DFG-Verfahren Wissenschaftliche Netzwerke
Mitverantwortlich(e) Professorin Dr. Anne Schneider
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung