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Nachhaltigkeit und Unternehmensrecht
Antragstellerin
Professorin Dr. Anne-Christin Mittwoch
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2021 bis 2023
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 468131933
Forderungen nach mehr Nachhaltigkeit im unternehmerischen Geschäftsverkehr undauf Kapitalmärkten sowie die Notwendigkeit nachhaltigerer Wirtschaftstätigkeit im Allgemeinen werden nicht erst seit Ausbruch der Finanzkrise immer drängender. Es überrascht, dass gerade in Deutschland noch kaum zu der Frage geforscht wird, inwieweit das Unternehmensrecht als Vehikel für nachhaltiges Wirtschaften fungieren kann. Hier besteht nicht nur deutliches Innovationspotenzial; das Recht mit seinen Ge- und Verboten sowie seiner Ermöglichungs- und Anreizfunktion kann und muss vielleicht auch herangezogen werden, um den positiven Entwicklungen, die sich in Sachen Nachhaltigkeit und Gemeinwohlorientierung bereits deutlich auf den Märkten abzeichnen, einen Ordnungsrahmen zu geben und diese möglichst zu fördern. Umgekehrt kann das Recht Unternehmen, die insoweit bestehende Anforderungen außer Acht lassen, stärker disziplinieren als bisher. Gerade das Gesellschaftsrecht ist für beide Aspekte besonders geeignet, da es sich direkt an die Unternehmen als Hauptakteure auf Märkten richtet. Ausgehend von einer Infragestellung einer reinen Shareholder-Value- Orientierung rücken hier zunehmend die Interessen weitererStakeholder, etwa von Arbeitnehmern, Gläubigern und Kunden, ebenso wie Klima- u. Umweltschutzbelange in den Fokus des Gesetzgebers. In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aber auch auf Unionsebene werden Legislativmaßnahmen erörtert, um die Entwicklung eines nachhaltigen Unternehmertums zu fördern; in einigen Jurisdiktionen wurden entsprechende Instrumente kürzlich eingeführt. Zu den zentral diskutierten Konzepten gehören einerseits auf alle Unternehmen anwendbare Instrumente wie solche der Corporate Social Responsibility oder des nachhaltigen Investierens, andererseits die rechtliche Förderung von Unternehmen, die sich freiwillig auf das Nachhaltigkeitsziel verpflichten, zB durch Einführung von Zertifizierungssystemen oder Bereitstellung eigener Rechtsformen.Die Schrift erörtert aus deutscher und Europäischer Sicht, welche Legislativinstrumente im Bereich des Unternehmensrechts zur Verfügung stehen, um nachhaltiges Unternehmertum zu fördern. Dabei wird auch die Frage der Operabilität des Konzepts nachhaltiger Entwicklung aus unternehmensrechtlicher Perspektive erörtert . Einen Schwerpunkt bi ldet die Untersuchung bestehender gesellschaftsrechtlicher Kernkonzepte, die im Lichte des Nachhaltigkeitsdiskurses einer Neubewertung bedürfen. Diese Kernkonzepte, namentlich die Frage nach Wesen und Zweck der Gesellschaft, der Figur des Unternehmensinteresses oder der Gemeinwohlbindung der Aktiengesellschaft, berühren als traditionelle unternehmensrechtliche Fragestellungen Nachhaltigkeitsbelange nicht unmittelbar. Ihre Neubewertung ist aber notwendig, um den aktuellen ökologischen, sozialen und ökonomischen Herausforderungen, die sich unter dem Dach der Nachhaltigkeit im internationalen und generationenübergreifenden Kontext stellen, wirksam begegnen zu können.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen