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Prognose kindeswohlgefährdenden Elternverhaltens (PROSPECT)

Fachliche Zuordnung Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie
Förderung Förderung seit 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 490929761
 
Dieses Forschungsvorhaben hat das Ziel, die Reliabilität von psychologischen Sachverständigeneinschätzungen über künftig zu erwartende Kindeswohlgefährdungen durch Elternverhalten und darauf aufbauende Gerichtsentscheidungen in Kinderschutzverfahren zu untersuchen. Auf Basis der Gerichtsakten sollen Kinderschutzfälle mittels eines strukturierten Prognoseinstruments reanalysiert werden, einer deutschen Modellversion der holländischen Child Abuse Risk Evaluation (CARE). So soll geprüft werden, welche Indikatoren die Sachverständigen in ihrer Entscheidungsfindung heranziehen und wie diese mit empirisch ermittelten Faktoren, die in dem strukturierten Prognoseinstrument enthalten sind, korrespondieren. Weiter sollen Zusammenhänge der psychosozialen Gesundheit / Lebensqualität der Kinder und kindlichen Verhaltensauffälligkeiten mit der Risikoprognose und der gutachterlichen Empfehlung analysiert werden. Im nächsten Schritt soll analysiert werden, ob die in der Praxis durch die Sachverständigen empfohlenen Maßnahmen durch die Gerichte beschlossenen wurden und welche Indikatoren die Gerichte in ihrer Beschlussfassung zur Anordnung von Maßnahmen heranziehen. Die Konzeptualisierung und die Operationalisierung des Konstrukts „Kindeswohlgefährdung durch Elternverhalten“ sollen auf Basis der Erkenntnisse weiter präzisiert werden. Es soll eine empirisch-quantitative Originalstudie durchgeführt werden, in der eine Kombination aus einer Aktenanalyse und einer empirischen Erhebung mittels Screeningverfahren zum Einsatz kommt. Eingang in die Stichprobe finden Kinderschutzfälle, in denen an vier Sachverständigenpraxen (Standorte Bremen, Berlin, 2x Nordrhein-Westfalen) über einen Zeitraum von zwölf Monaten psychologische Begutachtungen beginnen. Das Studiendesign basiert auf einer Erfassung der psychosozialen Gesundheit von erwartungsgemäß 510 Kindern und Jugendlichen anhand standardisierter Screeninginstrumente. Diese werden durch die Hauptbetreuungspersonen zum Begutachtungszeitpunkt beantwortet. Zudem werden die zugehörigen Gerichtsakten (ca. 300 Fälle) aus den Kinderschutzverfahren inkl. psychologische Sachverständigengutachten mittels einer quantitativen Inhaltsanalyse ausgewertet. Hierzu werden die Akten retrospektiv mittels eines Kategoriensystems kodiert, in dem u.a. eine deutsche Modellversion der CARE zum Einsatz kommt. Zur Prüfung der Hypothesen sollen Multilevel Modeling Ansätze (MLM; level 1: subject; level 2: family) mit diskreten abhängigen Variablen zum Einsatz kommen. Das Vorhaben wird durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) unterstützt. Erstmals könnte in Deutschland für Kinderschutzfälle, in denen eine familienrechtspsychologische Begutachtung stattfindet, systematische Kenntnisse über die Reliabilität psychologischer Sachverständigeneinschätzungen in Kinderschutzverfahren geliefert werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Niederlande
Kooperationspartnerin Professorin Dr. Corine de Ruiter
 
 

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