Geliehene Arbeit. Eine Debattengeschichte der Leiharbeit in der frühen Bundesrepublik
Zusammenfassung der Projektergebnisse
Das Projekt erforschte am Beispiel der Leih- und Zeitarbeit ökonomische Praktiken und normative Wandlungsprozesse im Bereich des Arbeitsmarkts, genauer der Arbeitsvermittlung, von der Weimarer Republik bis in die Bundesrepublik sowie dessen Implikationen für den Wandel von Sozialstaatlichkeit im 20. Jahrhundert. Das Thema der Leih- bzw. Zeitarbeit war in der zeithistorischen Forschung bislang wenig präsent und noch nicht systematisch empirisch untersucht worden. Hieraus resultierte eine Reduzierung der Thematik in der Forschung auf den Zeitraum „nach dem Boom“, also die Jahrzehnte ab Mitte der 1970er Jahre. Das Ziel des Projekts bestand darin, durch eine diachrone Ausweitung der Perspektive die bislang unbekannte Geschichte der Leih- und Zeitarbeit in Deutschland im mittleren 20. Jahrhundert zu erzählen. In einer ersten Projektphase wurde ein enger Zusammenhang zwischen der Geschichte der Arbeitsvermittlung und der Geschichte der Leih- und Zeitarbeit herausgearbeitet. Auch wurde bald ersichtlich, dass sich Arbeitsrechtler bereits in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus mit Arbeitsverhältnissen, an denen drei Parteien beteiligt waren, befasst hatten, darunter auch mit Leiharbeitsverhältnissen. Weiterhin zeigte sich, dass über die politischen Brüche der Mitte des 20. Jahrhunderts hinweg ein überwiegender Konsens unter den arbeitsmarktpolitischen Akteuren bestand, Leiharbeitsverhältnisse zu unterbinden. Nichtsdestotrotz wurden derartige Arbeitsverhältnisse in klandestinen Bereichen des Arbeitsmarktes stets auch praktiziert und toleriert. Hier konnte das Projekt insbesondere ein semi-institutionalisiertes Verleihsystem zwischen montanindustriellen und chemischen Großbetrieben einerseits und kleineren Bauunternehmen andererseits belegen und beschreiben. Die zweite Projektphase fokussierte dann auf Veränderungen, die in den „langen“ 1960er Jahren einsetzten. Die Vollbeschäftigung machte den Verleih von Arbeitskräften in diesem Zeitraum (noch) lukrativer und nun auch für höher qualifizierte Arbeitskräfte attraktiv. Transnational operierende Unternehmen für „Zeit-Arbeit“ erwiesen sich hierbei – im Zusammenspiel mit anderen unternehmerischen Akteuren – als Trailblazer für „flexible“ Arbeit am bundesdeutschen Arbeitsmarkt. Die Dienstleistung der „Zeit-Arbeit“ konzipierten sie als „moderne“ und „seriöse“ Fortentwicklung der Leiharbeit und verbanden sie mit Freiheits- und Selbstverwirklichungsnarrativen. Ein Spiegel dieser Entwicklungen war 1967 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, durch welches Leih- und Zeitarbeit – trotz nicht vorhandener politischer Mehrheiten – legalisiert wurden. Das Projekt konnte somit die Akteure der Zeitarbeitsbranche als Protagonisten sichtbar machen, die bereits vor Ende des Nachkriegsbooms auf eine „Flexibilisierung“ des bundesdeutschen Arbeitsmarktes hinzuarbeiten begannen.
