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Finanzverfassung der Kapitalgesellschaften und Internationale Rechnungslegung

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2007 bis 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 49189645
 
Das Recht der Kapitalgesellschaften wird dadurch gekennzeichnet, dass den Gläubigern im Regelfall nur das Gesellschaftsvermögen und nicht die Gesellschafter selbst haften. Aufgrund dieser Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen sieht das Kapitalgesellschaftsrecht verschiedene Formen des Gläubigerschutzes vor. Im Mittelpunkt steht dabei das so genannte Kapitalschutzsystem. Danach muss zunächst ein bestimmtes Kapital aufgebracht werden, das später nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf. Darüber hinaus werden die Gläubiger auch durch das Insolvenzrecht geschützt, indem die Geschäftsleiter unter anderem ab Eintritt der Überschuldung der Gesellschaft diese in das Insolvenzverfahren überführen müssen. Beide Regelungssysteme basieren dabei im Wesentlichen auf bilanziellen Betrachtungen. Nur wenn die von den Geschäftsleitern aufzustellenden Bilanzen es tatbestandlich zulassen, kann eine Ausschüttung vorgenommen werden bzw. die Gesellschaft weiterhin ohne Insolvenzverfahren am Rechtsverkehr teilnehmen.Das Bilanzrecht ist in den letzten Jahren einem massiven Wandel unterworfen. Insbesondere durch die International Accounting Standards werden eine Reihe von Grundprinzipien des Bilanzrechts neu definiert. Dies wirkt sich aufgrund der tatbestandlichen Funktion des Bilanzrechts auch für das bilanzielle Gläubigerschutzsystem des Kapitalgesellschaftsrechts aus. Im Rahmen der Dissertation soll untersucht werden, inwieweit die Fortentwicklung des Bilanzrechts mit dem bisherigen bilanziellen Gläubigerschutzsystem vereinbar ist und ob das Bilanzrecht auch in Zukunft Grundlage für ein Gläubigerschutzsystem darstellen kann.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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