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Justinian und die Frauen - Kaiserrecht in Genderperspektive

Fachliche Zuordnung Alte Geschichte
Förderung Förderung seit 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 493947268
 
Das Projekt beschäftigt sich mit der Gesetzgebung des Kaisers Justinian (527-565) in Hinblick auf die Frauen und verbindet die sozial- und rechtshistorische Perspektive mit der Genderperspektive. Justinian hat als Gesetzgeber den Belangen der Frauen sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet, so dass sich die Frage nach den Gründen und Konsequenzen dieses Interesses stellt. Vor allem aber ist zu fragen, wie seine Gesetze die Vorstellungen von ‚Weiblichkeit‘ innerhalb der byzantinischen Gesellschaft des 6. Jh. spiegeln und wie sie diese selbst beeinflussten. Um diese Fragen zu beantworten, werden ca. 200 Bestimmungen aus dem Codex Iustinianus und den Novellae ausgewertet. Berücksichtigt werden Gesetze, die Frauen in weltlichen Kontexten (z.B. als Ehefrau, Mutter, Erbin, Patronin) zeigen. Sie formulieren spezifische Erwartungen an Frauen und vermitteln einen Eindruck von idealtypischen Geschlechterrollen sowie Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Gleichsam wird hier ein Spannungsverhältnis zwischen realen Frauenproblemen und ideal-typischer Vorstellung von Frauen deutlich. In einer Zusammenschau mit literarischen, epigraphischen und papyrologischen Texten werden die Gesetze also kontextualisiert und auf ihren Sitz im Leben hin überprüft. Auf diese Weise können nicht nur spezifische Frauenwelten, sondern die Gesellschaftsordnung des 6. Jh. und die Sicht auf Frauen innerhalb dieser Ordnung erschlossen werden. Im Einzelnen soll untersucht werden, (1) welchen Einfluss christliche Ideen auf die ‚Frauengesetzgebung‘ Justinians und die dort vermittelten Geschlechterrollen hatten, (2) wie sich die Stärkung der finanziellen Situation der Frauen auf das Familienleben und die Handlungsfreiheit der Frauen auswirkte und welche Motive ihr zugrunde lagen, (3) wie die Gesetzgebung das Leben der Frauen jenseits der Eliten (Prostituierte, Schauspielerinnen, sogenannte ‚Häretikerinnen‘) beeinflusst hat, (4) wie Frauen über Eigeninitiative selbst zur Rechtsentwicklung beitrugen und wichtige Veränderungen mit anregten,(5) wie Geschlechterrollen zwischen alten sozialen Gewohnheiten und neuen Vorstellungen des Kaisers ausgehandelt wurden,(6) wie regionale Traditionen im Römischen Reich das Frauenbild und die ‚Frauengesetze‘ mitbestimmten. Das Projekt baut auf einer jahrelangen Erfahrung der Antragstellerin mit römischen Rechtstexten auf. Des Weiteren konnte sie als Kooperationspartner*innen Rene Pfeilschifter (Würzburg), Günter Vittmann (Würzburg), Wolfram Buchwitz (Würzburg), Katharina Waldner (Erfurt), Denis Feissel (Paris), Peter Riedlberger (Bamberg), Wolfgang Kaiser (Freiburg) und Tonio Sebastian Richter (Berlin) gewinnen. Das Projekt soll am Lehrstuhl für Alte Geschichte der Universität Würzburg durchgeführt werden. Für die Arbeit daran (36 Monate), beantragt die Antragstellerin die Mittel für eine eigene Stelle (Postdoc), eine Studentische Hilfskraft und die Publikation einer Monographie mit den Ergebnissen der Studie (gedruckt und elektronisch).
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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