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Femizide in Deutschland – Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen
Antragstellerinnen / Antragsteller
Professor Dr. Tillmann Bartsch; Professorin Dr. Deborah F. Hellmann; Professor Dr. Jörg Kinzig
Fachliche Zuordnung
Kriminologie
Förderung
Förderung seit 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 495533432
Das Ziel des Forschungsprojekts besteht in der Untersuchung von Femiziden in Deutschland. Als Femizide werden im vorliegenden Projekt einerseits Taten bezeichnet, denen Frauenverachtung oder Frauenfeindlichkeit als Motiv zugrunde liegt. Andererseits sind Taten umfasst, die dadurch motiviert sind, dass das weibliche Opfer sich aus Sicht der Täter*innen nicht in die gesellschaftlich geprägten Geschlechterrollen und Verhaltensweisen einfügt bzw. nicht den gesellschaftlich vorgegebenen Geschlechtsmerkmalen entspricht. Der Überblick über den Stand der Forschung verdeutlicht, dass das Phänomen Femizid in Deutschland noch wenig untersucht ist. Selbst grundlegende Erkenntnisse fehlen bislang: Im Dunkeln liegt etwa noch, wie häufig dieses Phänomen in Deutschland überhaupt vorkommt und in welchem Ausmaß es in den verschiedenen Formen und Ausprägungen auftritt. Dieses Defizit adressiert die hier beantragte Studie, sie soll damit für die aktuell geführte Debatte über Femizide ein solides empirisches Fundament liefern.Als zentrales Ergebnis wird eine aktuelle Bestandsaufnahme des quantitativen Umfangs geschlechtsmotivierter Tötungsdelikte an Frauen in Deutschland anvisiert. Darüber hinaus sollen unterschiedliche Tatkonstellationen, Hintergründe und Typen geschlechtsmotivierter Tötungen herausgearbeitet werden. Schließlich untersucht das Forschungsprojekt die justizielle Verarbeitung geschlechtsmotivierter Tötungsdelikte mit weiblichen Opfern.Methodisch soll das Thema Femizid in Deutschland durch eine Vollerhebung der Tötungsdelikte an Frauen in vier Bundesländern im Wege einer Analyse von Strafverfahrensakten bearbeitet werden. Geplant ist eine Auswertung der Strafverfahrensakten von Fällen, die als (versuchte) Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 211, 212, 213, 227, ggf. 22, 23 StGB) mit weiblichen Opfern in Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 Eingang in die PKS gefunden haben. Eine qualitative Inhaltsanalyse derjenigen Verfahrensakten, die potenzielle Femizidfälle enthalten, bildet den empirischen Kern der beantragten Untersuchung. Die Erfassung mithilfe eines teilstandardisierten Analyserasters bildet die Grundlage für eine Systematisierung der unterschiedlichen Fallkonstellationen. Anhand von Fallvergleichen, Fallkontrastierungen und Typenbildungen soll der Forschungsgegenstand Femizid erschlossen werden. Um dem Selektivitätsproblem der Aktenwirklichkeit Rechnung zu tragen und die Erhebungsinstrumente zu optimieren, werden zusätzlich Interviews mit Expert*innen aus Polizei, Staatsanwaltschaft, Richterschaft sowie Opfer- und Frauenverbänden geführt.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen