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Der eigene Tod: Deprivation und existentieller Wert

Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Theoretische Philosophie
Förderung Förderung seit 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 497527071
 
Seit Platon wird die Frage diskutiert, ob der Tod für die betroffene Person selbst ein ‚Übel‘ ist (d.h. negativen Wert hat). Epikur zufolge ist er es nicht: Da die betroffene Person nicht mehr existiert, wenn der Tod eingetreten ist, könne ihr Tod für sie selbst auch nicht schlecht sein. Dabei stützt sich Epikur auf die Prämisse, dass Lust (angenehme Empfindungen) das einzige Gut und Schmerz (unangenehme Empfindungen) das einzige Übel ist. Vertreter*innen der heute vorherrschenden sog. Deprivationstheorie, die in unterschiedlichen Varianten vertreten wird, bestreiten diese „hedonistische“ Werttheorie. Sie behaupten, dass der Tod für die betroffene Person ein Übel sein könne, indem er sie um Güter bringt, die sie gehabt hätte, wenn sie länger gelebt hätte – selbst dann, wenn diese Deprivation für die betroffene Person nicht mit Schmerz einhergeht, da sie ja dann, wenn die Deprivation eintritt, nicht mehr lebt. In der aktuellen Debatte zwischen den Vertreter*innen einer epikureischen und einer deprivationstheoretischen Position stützen sich erstere auf eine an Epikur angelehnte, im weiteren Sinne empiristische Werttheorie, die Werte an aktuelles oder mögliches Erleben knüpft, während letztere diese Werttheorie (mit guten Gründen) als zu eng ablehnen. Das übergeordnete Ziel des Projekts besteht nun darin zu untersuchen, wieviel an einer epikureischen Haltung zum Tod sich verteidigen lässt, ohne eine hedonistische oder empiristische Werttheorie vorauszusetzen. Dieses übergeordnete Ziel gliedert sich in zwei Unterziele, denen zwei Projektteile entsprechen. In einem ersten Projektteil geht es um eine umfassende kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Formen der Deprivationstheorie. Dabei soll u.a. der Hypothese nachgegangen werden, dass der Tod einer Person P zwar ein Übel qua Deprivation sein mag, dass dieses Übel aber (zumindest in einem engeren Sinn) kein Übel für P darstellt. Der zweite Projektteil hat das Ziel einer partiellen Verteidigung der epikureischen These, dass der Tod für die betroffene Person kein Übel darstellt. Dabei wird die epikureische These auf einen bestimmten Werttyp einschränkt, der hier als ‚existentieller Wert‘ bezeichnet wird. Die zentralen Thesen dieses Projektteils lauten: (1) der Tod ist für die betroffene Person kein existentielles Übel; (2) das ist damit vereinbar, dass der Tod in anderer (etwa deprivationstheoretischer) Hinsicht ein Übel ist; (3) aber es impliziert, dass der Tod für die betroffene Person ein geringeres Übel ist als weithin angenommen. Beide Projektteile zusammengenommen können so zu einer weitgehenden Rehabilitierung der epikureischen Position führen, indem gezeigt wird, dass der Tod für die betroffene Person selbst kein existentielles Übel ist, qua Deprivation nicht im engeren Sinne ein Übel für diese Person darstellt und der eigene Tod insofern ein geringeres Übel ist als gemeinhin unterstellt.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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