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Gleicher Zugang zu gleichen Rechten? Bürokratische Diskriminierung mobiler EU-Bürger und ihre Eindämmung in vier administrativen Kontexten

Antragstellerinnen / Antragsteller Professor Dr. Christian Adam; Professorin Dr. Eva Thomann
Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung seit 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 500578998
 
Die Personenfreizügigkeit erlaubt es EU-Bürgern, in anderen Ländern zu leben, zu arbeiten, und zu studieren. Der „Brexit“ oder die Schweizer Volksinitiative “für eine massvolle Zuwanderung” zeugen von den politischen Konflikten um dieses Thema. Der Zugang mobiler EU-Bürger zu Sozialleistungen im Gastland ist besonders umstritten. In diesem Kontext untersucht das Projekt, ob bestimmte Gruppen mobiler EU-Bürger besonders von einer Ungleichbehandlung durch Angehörige der Verwaltung (bürokratische Diskriminierung) betroffen sind und wo diese Ungleichbehandlung besonders stark ausgeprägt ist. Es beantwortet drei Fragen: Ist bürokratische Diskriminierung von EU-Bürgern unterschiedlicher Herkunft, die Sozialleistungen im Gastland beantragen, ein direktes Abbild gesellschaftlicher Diskriminierung (F1), oder beeinflussen nationale Verwaltungskontexte das Ausmass bürokratischer Diskriminierung (F2)? Und wie kann Diskriminierung in unterschiedlichen Verwaltungskontexten wirkungsvoll eingedämmt werden (F3)?Verwaltungshandeln spielt eine wichtige Rolle für die gelebte Personenfreizügigkeit. Viele Länder versuchen durch die Einführung restriktiver Verwaltungspraktiken den Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger zu erschweren um so das Spannungsverhältnis zwischen europarechtlichen Verpflichtungen und nationaler Kritik an vermeintlichem „Sozialstaatstourismus“ aufzulösen. Gleichzeitig sind die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen mobile EU-Bürger Zugang zu Sozialleistungen haben, so komplex, dass Unterstützung beim Umgang mit den Behörden im Gastland für sie praktisch unabdingbar ist, um ihre sozialen Rechte in der EU auszuüben. Bürokratische Diskriminierung hat hier also besonders schwerwiegende Auswirkungen. Offen ist jedoch, wie verbreitet dieses Problem in unterschiedlichen Verwaltungskontexten ist und wie es sich dort jeweils wirkungsvoll minimieren lässt. Unser Projekt findet Antworten auf diese Fragen durch die innovative Kombination von ländervergleichenden Experimenten und qualitativer Evidenz. Modul 1 nutzt hierfür umfragebasierte Conjoint-Experimente in denen Verwaltungsangehörige mit der allgemeinen Bevölkerung verglichen werden in vier unterschiedlichen Verwaltungskontexten: Spanien (Napoleonisches Modell), Dänemark (Nordisches Modell), Irland (Angelsächsisches Modell) und Schweiz (Föderales Modell). In Modul 2 testen wir die externe Validität der Resultate, indem wir in allen vier Ländern Feldexperimente mit Sachbearbeitern innerhalb der Arbeits- und Sozialverwaltung durchführen (F2-3). Modul 3 geht qualitativ vor, um die interne und externe Validität der Resultate anhand Vignetten-basierter Interviews mit Verwaltungsangehörigen in der Schweiz und Spanien zu prüfen (F2-3). Das Projekt trägt sowohl zur Verwaltungs- wie auch zur Mobilitätsforschung bei, indem es empirisch untersucht, wie nationale Verwaltungskontexte als Rahmenbedingungen für bürokratische Diskriminierung und für Massnahmen zu deren Eindämmung fungieren.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Schweiz
Kooperationspartnerin Professorin Dr. Anita Manatschal
 
 

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