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Rüstungsexportregulierung im Mehrebenensystem
Antragstellerin
Dr. Isabelle Ley
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung seit 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 501628580
Rüstungsexportregulierung ist ein ebenso aktuelles wie untererforschtes Thema. Viele Staaten, auch die Bundesrepublik Deutschland, reagieren auf neue außenpolitische Herausforderungen (russische Aggressionen in Zentraleuropa, Aufstieg Chinas, Konflikte im Nahen Osten und im Mittelmeerraum, Brexit und AUKUS, Schwächung der NATO) mit einer Anhebung der Rüstungsinvestitionen, was den Handel mit Rüstungsgütern befeuert. Die Bundesrepublik rangiert heute auf Platz vier der Weltrangliste rüstungsexportierender Staaten. Dadurch ausgelöst erlebt die Regulierung des Rüstungsexports in den letzten Jahren auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene einen Schub: 2014 trat der „Vertrag über den Waffenhandel“ (Arms Trade Treaty) in Kraft. Die Europäische Kommission versucht, den Rüstungsmarkt durch Erlass verschiedener Richtlinien, die Gründung des Europäischen Verteidigungsfonds und die Einrichtung einer eigenen Generaldirektion „Defence Industry and Space“ zu vergemeinschaften. Zudem wurden 2017 der Europäische Verteidigungsfonds sowie die Strukturierte Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen (PESCO) ins Leben gerufen, um durch Schaffung einer gemeinsamen rüstungsindustriellen Basis der „strategischen Autonomie“ Europas näher zu kommen. In einem deutsch-französischen Vertrag haben beide Länder Rahmenbedingungen für das Exportgenehmigungsverfahren gemeinsamer Rüstungsprojekte festgelegt. Schließlich hat die Bundesrepublik zuletzt verschiedene Maßnahmen getroffen, um Rüstungsexporte transparenter und weniger missbrauchsanfällig zu machen. Zugleich bleiben Rüstungsexporte in der Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaft untererforscht: Während des Kalten Krieges stand das Abrüstungsregime für nukleare Waffen im Vordergrund; seit 1989 lag die Verflechtung, Verrechtlichung und Demokratisierung der europäischen und internationalen Beziehungen im Fokus der Forschung. Vor diesem Hintergrund geht es im vorliegenden Projekt darum, das entstehende Mehrebenensystem der Rüstungsexportregulierung zu erfassen, zu kontextualisieren und einzuordnen: Wie stellt sich die demokratische und gerichtliche Kontrolle von Exporten dar? Ist es überzeugend, dass die Entsendung von Soldatinnen und Soldaten in die Welt der Mandatierung durch den Bundestag bedarf, während über Waffenexport in geheimen Exekutivgremien entschieden wird? Gibt es Zugang zu Rechtsschutz für diejenigen, die von diesen Waffen bedroht sind? Wenn Deutschland und Frankreich rüstungspolitisch immer enger kooperieren: Welche Regeln gelten für den Export? Welche Rolle spielen völkerrechtliche Vorgaben dabei? Und vor allem: In welchem Rahmen werden diese Fragen diskutiert und entschieden? Diese Fragen aus verwaltungs-, verfassungs-, europa- und völkerrechtlicher Perspektive zu analysieren und Wege zur Weiterentwicklung eines kohärenten, aus rechtsstaatlicher und demokratischer Sicht legitimen Mehrebenensystems der Rüstungsexportregulierung aufzuzeigen, ist Ziel des vorliegenden Projekts.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen