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Soziale Grundrechte – Zu einem Modell personaler Autonomie unter dem Grundgesetz

Antragsteller Dr. Jakob Schemmel
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 503479199
 
Soziale Grundrechte sind ein Ewigkeitsthema des Grundgesetzes. Während sie in der Staatsrechtslehre zuletzt aus dem Blick geraten sind, hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile soziale Grundrechte in ganz verschiedenen Ausformungen entwickelt: vom Recht auf Teilhabe am Studienplatzangebot bis hin zu einem Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der damit verbundene Verfassungswandel ist bislang jedoch nicht hinreichend verarbeitet worden. Es fehlt an einer theoretisch angeleiteten Dogmatik der sozialen Grundrechte, die die Rechtsprechung in die grundgesetzliche Ordnung einbetten und weitere Ausformungen anleiten kann. Ziel des verfassungsrechtlichen Forschungsvorhabens ist es die sozialen Grundrechte des Grundgesetzes zu rekonstruieren und mit einem Modell personaler Autonomie zu unterfangen, um begriffliche und dogmatische Leerstellen zu schließen. Dies erfordert zunächst eine Bestandsaufnahme der vom Bundesverfassungsgericht geschaffenen sozialen Grundrechte sowie die Auffächerung der völker- und europarechtlichen Sozialrechte. Die so entstehende Typologie sozialer Grundrechte soll mit einem Modell personaler Autonomie verknüpft werden, das es erlaubt, die Frage nach den Bedingungen der durch das Grundgesetz garantierten Freiheit neu zu stellen. So soll ein Verständnisrahmen und Maßstab nicht nur für den anerkannten Bestand, sondern auch für die künftige Ausarbeitung sozialer Grundrechte unter dem Grundgesetz entwickelt werden. Die handlungsleitende Kraft des Modells wird durch die Neuvermessung des Rechts auf menschenwürdiges Existenzminimum und die Konstruktion eines Rechts auf Bildung unter Beweis gestellt.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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