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Soziale Grundrechte – Zu einem Modell personaler Autonomie unter dem Grundgesetz
Antragsteller
Dr. Jakob Schemmel
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung seit 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 503479199
Soziale Grundrechte sind ein Ewigkeitsthema des Grundgesetzes. Während sie in der Staatsrechtslehre zuletzt aus dem Blick geraten sind, hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile soziale Grundrechte in ganz verschiedenen Ausformungen entwickelt: vom Recht auf Teilhabe am Studienplatzangebot bis hin zu einem Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der damit verbundene Verfassungswandel ist bislang jedoch nicht hinreichend verarbeitet worden. Es fehlt an einer theoretisch angeleiteten Dogmatik der sozialen Grundrechte, die die Rechtsprechung in die grundgesetzliche Ordnung einbetten und weitere Ausformungen anleiten kann. Ziel des verfassungsrechtlichen Forschungsvorhabens ist es die sozialen Grundrechte des Grundgesetzes zu rekonstruieren und mit einem Modell personaler Autonomie zu unterfangen, um begriffliche und dogmatische Leerstellen zu schließen. Dies erfordert zunächst eine Bestandsaufnahme der vom Bundesverfassungsgericht geschaffenen sozialen Grundrechte sowie die Auffächerung der völker- und europarechtlichen Sozialrechte. Die so entstehende Typologie sozialer Grundrechte soll mit einem Modell personaler Autonomie verknüpft werden, das es erlaubt, die Frage nach den Bedingungen der durch das Grundgesetz garantierten Freiheit neu zu stellen. So soll ein Verständnisrahmen und Maßstab nicht nur für den anerkannten Bestand, sondern auch für die künftige Ausarbeitung sozialer Grundrechte unter dem Grundgesetz entwickelt werden. Die handlungsleitende Kraft des Modells wird durch die Ergänzung eines Rechts auf angemessenen Wohnraum und die Konstruktion eines Rechts auf Arbeit unter Beweis gestellt. Der Fortsetzungsantrag dient dem Abschluss des durch konzeptionelle Nachschärfungen und Erweiterungen umfangreicher gewordenen sowie durch besondere persönliche Umstände verzögerten Vorhabens. Die konzeptionelle Nachschärfung betrifft die Typologie der sozialen Grundrechte unter dem Grundgesetz. Diese ist durch einen ergänzten Begriff sozialer Grundrechte eingegrenzt worden. Die Erweiterungen betreffen erstens den stärkeren Fokus darauf, wie die leistungsrechtliche Dimension der Grundrechte rechtskonstruktiv und -dogmatisch auszugestalten ist. Zweitens hat es sich als notwendig erwiesen die insbesondere völkerrechtlichen Bezüge der durch das BVerfG festgestellten sozialen Gewährleistungen der Grundrechte stärker in den Blick zu nehmen, um die weitere Ausformung nicht nur rechtespezifischer Gewährleistungen, sondern auch die Ausformung der leistungsrechtlichen Dimension der Grundrechte anzuleiten. Hier soll insbesondere die vielversprechende aber bisher nicht weiter rezipierte Konzept des minimum core of economic and social rights in den Blick genommen werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
