Detailseite
Innengesellschaften – Hybride Rechtsform zwischen Austauschvertrag und Organisation?
Antragstellerin
Dr. Anja Sophia Schwemmer
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung seit 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 508231115
Das seit Oktober 2023 laufende DFG-Projekt widmet sich dem durch das MoPeG erstmals explizit geregelten Vertragstyp der nicht rechtsfähigen Gesellschaft (nrG). Dieser dient nicht nur als Rechtsform für private Gelegenheitsgesellschaften, sondern auch für flexible Unternehmenskooperationen. In der digitalisierten Wirtschaft nimmt die Bedeutung solcher modernen, heterarchisch strukturierten Kooperationsformen ständig zu. Das Forschungsprojekt zielt auf eine schärfere dogmatische Konturierung der nrG im Zivil- und Steuerrecht auf der Grundlage einer umfassenden Funktionsanalyse unter Berücksichtigung ökonomischer und rechtssoziologischer Erkenntnisse. Als vorläufiges Ergebnis lässt sich festhalten, dass die nrG im Wirtschaftsverkehr sog. hybride Governance-Formen zwischen Austauschvertrag und Organisation erfassen kann. Rechtssystematisch ist sie als (mehrseitiger) schuldrechtlicher Kooperationsvertrag mit organisationsrechtlichen Elementen einzuordnen. Die damit angesprochene Kategorie des Kooperationsvertrags harrt derzeit noch einer wissenschaftlichen Aufarbeitung. Dabei liegt der – im Erstantrag noch nicht beabsichtigte – Brückenschlag in die Spieltheorie und Soziologie nahe. Das Projekt untersucht das Rechtsinstitut ferner in historisch-rechtsvergleichender Perspektive. Die Aufarbeitung der dogmengeschichtlichen Entwicklung der Innengesellschaft war im Erstantrag nicht beabsichtigt, erwies sich aber für das Verständnis dogmatischer Streitfragen bei näherer Befassung als unverzichtbar. Insoweit konnte herausgearbeitet werden, wie im Zuge der Schaffung des BGB zunächst eine Einheitslösung ohne weitere Typendifferenzierung Gesetz wurde. Erst durch die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR wurde die GbR in zwei wesensverschiedene Rechtsformen ausdifferenziert: die rechtsfähige GbR einerseits und die nrG andererseits. Durch die funktionale und dogmengeschichtliche Analyse wurden somit zwei zentrale Sichtachsen identifiziert, die der Konturierung der nrG die Richtung weisen: (1) die Einordnung der nrG als schuldrechtlicher Kooperationsvertrag und (2) die Emanzipation der nrG von der rechtsfähigen GbR. Gegenüber dem Erstantrag wurden zusammengefasst die folgenden Weiterungen vorgenommen, die zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen: (1) Weitung des Blickwinkels auf die Erscheinungsformen der nrG im privaten Bereich (Ehegatteninnengesellschaften, private Gelegenheitsgesellschaften) neben den weiterhin im Fokus stehenden Kooperationsformen im Wirtschaftsverkehr, (2) Umfassende Funktionsanalyse mit Aufarbeitung rechtsökonomischer und rechtssozio-logischer Erkenntnisse zu hybriden Governance-Formen und relationalen Verträgen, (3) Aufarbeitung der dogmengeschichtlichen Entwicklung der Innengesellschaft, (4) Untersuchung der Kategorie des Kooperationsvertrags unter Berücksichtigung spiel-theoretischer und soziologischer Erkenntnisse.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
