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Fortentwicklung der Dogmatik der objektiven Zurechnung im Strafrecht

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 1998 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5090324
 
Nach § 222 STGB wird bestraft, wer "durch Fahrlässigkeit einen Menschen tötet". Mit dieser Frage, was der Ausdruck bedeutet "durch Fahrlässigkeit" einen Menschen zu töten oder zu verletzen oder sonst einen Schaden herbeizuführen, befaßt sich die Lehre von der objektiven Zurechnung, die in neuerer Zeit eine rasante Entwicklung erfahren hat. Eine einheitliche und durchgängige Systematik dieser Lehre fehlt bisher, ebenso wie eine hinreichende Präzisierung ihrer Entscheidungskriterien. Das vorliegende Forschungsvorhaben hat das Ziel, unter Berücksichtigung der zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen und wissenschaftlichen Äußerungen, die in letzter Zeit in diesem Fragenkreis ergangen sind, die Voraussetzungen der objektiven Zurechnung zu präzisieren und systematisch zu ordnen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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