Detailseite
Privatrecht und Zurechnung
Antragsteller
Privatdozent Dr. Michael Denga
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung seit 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 509074272
Die Arbeit „Privatrecht und Zurechnung" will das für das Privatrecht zentrale Instrument der Zurechnung in seinem europäisch determinierten Bedeutungswandel und aktuellen Gehalt erfassen. Dies ist erforderlich, um weiterhin ein hohes Maß an Rechtssicherheit im Privatrecht zu verbürgen, allerdings auch, um dem Gesetzgeber gleichzeitig ein präzises Steuerungselement an die Hand zu geben.Es ist zunächst vom Befund auszugehen, dass die privatrechtiiche Kategorie und Denkfigur der Zurechnung herkömmlich eher schwach durchdrungen ist, namentlich nur in Einzelgebieten jeweils isoliert (dort dann durchaus intensiver), nicht in einer Gesamtperspektive, und namentlich auch nicht zu den beiden Seiten der Medaille gleichermaßen und in Verbindung miteinander: Zurechnung kann nämlich gleichermaßen zu Belastung, etwa Haftung, wie auch zu Vorteilen, etwa Zurechnung beim Erwerb führen.Dieses erste Ziel einer übergreifenden Konzeptbildung verbindet sich mit zwei weiteren. Es ist davon auszugehen, dass auch diese klassische privatrechtliche, vielleicht sogar primär als privatrechtlich verstandene Kategorie in der Tat einen bisher nicht hinreichend ausgeleuchteten Wertewandel erlebt hat: Da zentrale Anwendungsbeispiele, vielleicht die umstrittensten Anwendungsgebiete überhaupt, wie das KartelI- und Konzernrecht, heute durch das Europäische Recht geregelt sind, liegt es nahe, dass Strukturen und Wertungen des Europäischen Rechts bei der Konzeption der Denkfigur heute prägende Wirkung entfalten müssen - abgesehen davon, dass auch gesellschaftswissenschaftliche Wertungen einbezogen werden müssen, obwohl sich die Arbeit primär als Privatrechtsdogmatische versteht. Die Wertungsebene für Zurechnung im Privatrecht hat sich in den letzten Jahren radikal geändert („Europäisches Mehrebenensystem"). Jedoch auch auf der Ebene der Phänomene sieht sich die Arbeit mit Umbrüchen und neuen Phänomenen konfrontiet, die von ihren Eigenschaften her über die klassischen Anwendungsbeispiele und -gebiete in der Tat grundstürzend hinausreichen. Am wichtigsten sind insofern die digitalen Plattformen mit ihrer (potentiellen) Verantwortlichkeit für Verhalten der Nutzer und die (potentielle) Verantwortlichkeit von Unternehmen für Handlungen globaler Produktionsketten, aber auch für eine zunehmende Tiefe an Mitarbeiterschichten (etwa im Dieselskandal) - das, was als Diffusion nach außen und nach innen (Außen- und Innendiffusion)zu umschreiben ist.Die Arbeit will also zumindest dreierlei leisten: übergreifend (primär privatrechtsdogmatisch) die Kategorie der Verantwortung, mit Verpflichtungs- und Berechtigungswirkung, quer über die Einzelgebiete hinweg konzeptionell strukturieren; dabei ein verändertes Wertungsumfeld zum Tragen zu bringen, vor allem eines aus dem Europäischen Recht; und schließlich die Konzeptionen auf zentrale Neuerungen anzuwenden, ganz zentral solche im Digitalisierungsprozess und im Prozess der Umgestaltung (und sich steigernden Permeabilität) des Unternehmerrechts.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen