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Filmung und Bereitstellung sämtlicher orientalischer Handschriften in Nepal

Fachliche Zuordnung Asienbezogene Wissenschaften
Förderung Förderung von 1982 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5106222
 
Aufgrund eines Vertrages zwischen der Regierung des Königreichs Nepal und der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft vom 16.02.1970 und von Zusatzverträgen vom 16.10.1975, 10.03.1982 sowie 01.09.1990 sollen alle orientalischen Handschriften (indische, nepalesische, tibetische u.a.m.) in den National Archives und anderen öffentlichen sowie privaten Sammlungen durch Filmung bewahrt, durch Index-Karten vorläufig erschlossen und den Orientalisten in Deutschland, im übrigen Europa, Amerika, Asien, Australien und v.a. auch Nepal selbst zugänglich gemacht werden. Um letzteres Ziel auch tatsächlich zu erreichen, ist, eine Anregung des Gutachtergremiums aufgreifend, Ende 1987 mit der Erstellung einer "Preliminary List of Manuscripts Microfilmed by the NGMPP" begonnen worden, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Durch die 1982 erfolgte Verlängerung des Vertrages wurde nicht nur eine Fortführung des Projekts ermöglicht, sondern auch eine Ausdehnung der Filmungsarbeiten auf das gesamte Staatsgebiet (zunächst freilich mit Ausnahme der sog. 'restricted areas'). Durch die am 09.09.1986 erfolgte, ab 15.02.85 rückwirkend gültige 3. Verlängerung des Vertrages ist die juristische Voraussetzung geschaffen worden, daß das Projekt noch weitere 5 Jahre betrieben werden konnte. Eine weitere Verlängerung, allerdings nur um 3 Jahre, ist am 13.09.1990 erfolgt, eine nochmalige, wieder um 3 Jahre, am 19.01.1993. Auch die am 08.02.1996 gewährte Verlängerung des Vertrages gilt nur für 3 Jahre. Eine erneute Verlängerung um noch 2 Jahre wurde Anfang des Jahres 1999 von der nepalesischen Regierung bewilligt. Den Schwerpunkt der Arbeiten werden weitere Expeditionen in die vom tibetischen Buddhismus geprägten nördlichen Regionen bilden. Außerdem werden laufend Tibetica in Kathmandu selbst gefilmt. Darüber hinaus soll die Filmung von Dokumenten in einzelnen Guthisamsthans so intensiv wie bisher fortgeführt werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Beteiligte Person Professor Dr. David P. Jackson
 
 

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