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Vertrauensschutz als Verfassungsprinzip

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 1998 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5134062
 
Das von der DFG geförderte Habilitationsprojekt, das in der Zwischenzeit den Titel 'Vertrauensschutz als Verfassungsprinzip - Eine Analyse des mationalen Rechts, des Gemeinschaftsrechts und der Beziehungen zwischen beiden Rechtskreisen' trägt, ist abgeschlossen. Wie bereits ursprünglich intendiert, handelt es sich um eine umfassend angelegte Untersuchung zweier Rechtskreise, deren Schnittmenge einen neuralgischen Punkt des deutschen Verfassungsrechts berührt. Die den Anlaß der Untersuchung ausmachende These, der Vertrauensschutz europäischer Prägung sei wegen seiner rudimentären Ausprägung mit zentralen Vorgaben der nationalen (Verfassungs-) Rechtsordnung nicht zu vereinbaren, konnte widerlegt werden. Dabei ist entscheidend auf den Umstand abzustellen, daß sowohl nach Maßgabe des nationalen Rechts - indes in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht deutlich erkennbar - als auch im Gemeinschaftsrecht der Vertrauensschutzgedanke eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist. Insoweit besteht ein identischer Anknüpfungspunkt, der es ermöglicht, in den durch das Grundgesetz vorgegebenen Grenzen auch einen restrikten Interpretationsansatz zu wählen. Die nationale Konezption des Vertrauensschutz ist somit den Integrationesbestrebungen des Gemeinschaftsrechts unterworfen. Er erweist sich insgesamt als entwicklungsoffener Begriff, der durch die Überlagerung der nationalen Rechtsordnung neuen Determinierungen im Hinblick auf einen Rückbau des Vertrauensschutzes zugänglich ist.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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