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Individualität im Zivilrecht. Der Schutz persönlicher, gegenständlicher und wettbewerblicher Individualität im Persönlichkeitsrecht, Immaterialgüterrecht und Recht der Unternehmen

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 1998 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5136632
 
Die Arbeit untersucht, inwieweit der abendländische Wert der Individualität im Zivilrecht geschützt wird. Dazu wird zunächst herausgearbeitet, welchen Stellenwert und welchen Inhalt Individualität in der westlich-abendländischen Kultur einnimmt. Hierbei werden Leitlinien für das Verhältnis zwischen Individuum und Gemeinschaft entwickelt. Der Schutz von Individualität im Zivilrecht erfolgt dadurch, daß dem Einzelnen selbst die Mittel an die Hand gegeben werden, seine Besonderheit und Entfaltung zu verteidigen. Das geschieht durch die Zubilligung subjektiver privater Rechte. Wie weit diese Recht gehen und wo Grenzen liegen, ergibt sich aufgrund einer Analyse der Zentralbegriffe des Persönlichkeits-, Immaterialgüter- und Unternehmensrechts. Diese Analyse zeigt, daß durchgängig der Schutz des Einzelnen, der natürlichen Person, im Vordergrund aller untersuchten rechtlichen Regeln steht. Zwar ist auch die Individualität (Eigenart) von Produkten und Leistungsergebnissen sowie die Individualität von Vereinigungen geschützt, doch erfüllt diese funktionsgebundene Individualität in erster Linie wettbewerbliche Aufgaben. Individualität bleibt dadurch ein an die Besonderheit der natürlichen Person, des Menschen, anknüpfendes Wertkonzept und ist kein passe-partout, der es erlaubt, für Menschen, Objekte und Vereinigungen gleichartigen Schutz zu gewähren.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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