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Kriminalität und Kriminalpolitik. Eine kriminologische und historische Untersuchung über Kriminaltätsentwicklung, Kriminalitätsdiskurse und Kriminalpolitik in Deutschland im Kontext unterschiedlicher politischer Systeme der letzten 100 Jahre

Fachliche Zuordnung Kriminologie
Förderung Förderung von 1999 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5137960
 
Das Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Zusammenhänge zwischen der Wahrnehmung von Kriminalitätsentwicklungen, spezifischen Inhalten von Kriminalitätsdiskursen und der Formulierung kriminalpolitischer Zielvorstellungen und Strategien in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts zu untersuchen. Außer der Beantwortung kriminologischer Fragestellungen soll das Projekt auch einen Beitrag zur Kriminalitätsgeschichte des späten 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts leisten. In aktuellen Diskussionen über die Kriminalität in der Bundesrepublik werden häufig Jugendliche, Ausländer und Angehörige spezifischer sozialer Randgruppen (z.B. Bettler) als Personen und Personengruppen genannt, von denen ein vermeintlich besonders hohes Bedrohungspotential ausgeht. Aus einer langfristig-historischen Perspektive gesehen sind das keine Unbekannten: Jugenliche, Ausländer, Bettler und Obdachlose galten aber auch schon in der Zeit des Kaiserreichs vor dem Ersten Weltkrieg und in den darauffolgenden Jahrzehnten nicht. Das heißt, diese Gruppen wurden "schon immer" als der Kern eines "Clusters" gesehen, dem dann in der Regel jeweils noch weitere Kategorien von "gefährlichen" Personengruppen zugeordnet wurden, wie z.B. "Berufsverbrecher", "Gemeinschaftsfremde", "Asoziale", "Gemeinschädlinge" etc. Auch wenn es sich dabei auf den ersten Blick um sehr unterschiedliche Kategorien von Personen zu handeln scheint, so ist ihnen allen doch ein zentrales Merkmal gemeinsam: Sie werden in der einen oder anderen Form als "außerhalb" der "eigentlichen" Gesellschaft definiert, als außerhalb der Produktionsverhältnisse, außerhalb der männlich-patriarchalischen Ordnung der Gesellschaft, und - insbesondere während des Nationalsozialismus - als "außerhalb der rassisch begründeten Volksgemeinschaft".
Diese Kontinuität ist um so bemerkenswerter, als im Verlauf der hier untersuchten Zeitperiode das politische System in Deutschland dreimal grundlegend gewechselt hat: 1918/19, 1933 und 1945. So stellt sich die Frage, ob die hier angeschnittenen Kriminalitätsdikurse invariant gegenüber politischen Systemveränderungen sind und welche Bedeutung dies für die jeweilige systemspezifische Kriminalpolitik hatte.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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