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Common-Law-Denken und sein Einfluß auf das öffentliche Recht der USA

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 1994 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5160283
 
Das öffentliche Recht knüpft subjektivrechtliche Pflichten entweder an Handlungen oder an Sachherrschaftsbeziehungen. Die Arbeit untersucht sachherrschaftsbezogene Pflichtenstellungen und konzentriert sich dabei besonders auf Sachherrschaftsstellungen, die nicht aus dem Eigentum folgen (z. B. Pflichten, die an Besitzbegriffe wie Inhaber, Halter, Betreiber, Produktverantwortlicher anknüpfen). Ihr Rechtsgrund und ihre verfassungsrechtliche Grenze waren bislang weitgehend ungeklärt. Verwaltungsrechtliche Probleme und ungenutzte rechtliche Gestaltungsspielräume waren die Folge. Die Untersuchung geht in drei Schritten vor: Zuerst behandelt sie die verfassungsrechtliche Verankerung und Rechtfertigung sachherrschaftsgebundener Pflichtenstellungen und ermittelt das ihnen korrespondierende verfassungsrechtliche Schutzgut. Am Beispiel der polizeirechtlichen Zustandsverantwortlichkeit entfaltet sie dann Grund und Grenze eines Modells sachherrschaftsbezogener Pflichtigkeit für das öffentliche Recht im allgemeinen. Schließlich entwickelt sie ein alternatives Zurechnungsmodell für das Umweltrecht im besonderen, das sich durch die Kanonisierung des Verursacherprinzips zu einseitig auf Handlungspflichten konzentriert hat. Die Erträge der Habilitationsdschrift liegen im Bereich der grundrechtlichen Eigentumstheorie, der Haftungssystematik des allgemeinen Polizeirechts und der Behandlung aktueller Zurechnungsprobleme im Umweltrecht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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