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Grundsätze des Europäischen Vermögensrechts

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 1999 bis 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5161054
 
Die Initiative greift eine (inzwischen zweimal bekräftigte) einstimmige Resolution des europäischen Parlamentes aus dem Jahre 1989 auf, aus der Mitte der europäischen Privatrechtswissenschaft mit Arbeiten zur Schaffung eines Europäischen Zivilgesetzbuches zu beginnen. Die Vollendung des Binnenmarktes, der alsbald über eine einheitliche Währung verfügen wird, verlangt nach einem einheitlichen Konzept jedenfalls seines Vermögensrechts, d.h. des Obligationenrechts und der für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes wesentlichen Teile des auch in das Sachenrecht hinreichenden Kreditsicherungsrechts. Das Instrument der Richtlinie hat seine Leistungsgrenzen erreicht. Denn was vor einem europäischen Horizont als Angleichungserfolg gelten darf, führt im Rahmen der nationalen Rechte immer häufiger zu beträchtlichen Verwerfungen. Europa wird in wenigen Jahren noch weit enger zusammengewachsen sein, als es heute der Fall ist. Die europäische Privatrechtswissenschaft muß darauf vorbereitet sein und sich der größten Aufgabe stellen, die auf sie im 21. Jahrhundert zukommen wird: der Grundlagenforschung, die erforderlich ist, um der Ausarbeitung eines europäischen Zivilgesetzbuches den Grund zu legen. Es gilt, den Schatz der in den nationalen Rechten gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen zu heben und ihn gebündelt jedermann zugänglich zu machen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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