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Politikfeldübergreifende Koppelgeschäfte zwischen EU-Kommission und großen Unternehmen: Interessenstrukturen, Entwicklung, Legitimität

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 1999 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5173154
 
Die Europäische Kommission agiert mitunter auch in Feldern ohne eigene formale Kompetenzen erfolgreich. Dieser empirische Befund kann im Rahmen bisheriger politikwissenschaftlicher Ansätze nicht ausreichend erklärt werden. In dem Projekt wird die These vertreten, daß Erfolge "weicher" vertikaler Steuerungsformen auf einer Verbindung mit "harten" horizontalen Verhandlungen beruhen. Dieses Zusammenspiel wurde bislang weder in der Mehrebenendiskussion noch in der normativen Debatte thematisiert. Die Analyse von Koppelgeschäften zwischen der EU-Kommission und großen Unternehmen soll dazu beitragen, diese Lücke zu schließen. Koppelgeschäfte sind Kompensationsvereinbarungen in Bereichen, die verschiedenen Titeln des EU-Rechts zuzuordnen sind. Solche Übereinkünfte beruhen auf den ökonomischen Interessen der Unternehmen und dem Interesse der Kommission, eigene Kompetenzen zu erweitern. Am Beispiel biotechnologie- und energiepolitischer Akteurnetze werden bisherige Koppelgeschäfte identifiziert und untersucht. Die Optionen für übergreifende Vereinbarungen sind bei den Akteuren asymmetrisch verteilt, und die Transparenz von Koppelgeschäften ist bisher gering. Anknüpfend an die bestehende demokratietheoretische Debatte werden Vorschläge für eine institutionelle Weiterentwicklung der EU gemacht, die diesen Problemen gerecht werden.
DFG-Verfahren Schwerpunktprogramme
Beteiligte Person Professor Dr. Nils C. Bandelow
 
 

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