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Geschichte der juristischen Methodenlehre in der Neuzeit

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 1999 bis 2005
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5176640
 
Ich möchte nun in einem zweiten Band die Entwicklung der Rechtsquellen- und Methodenlehre von 1850 bis zur Gegenwart darstellen. Auch insoweit fehlen bisher umfassende Untersuchungen. An älteren Darstellungen existieren der historisch-kritische Teil von Karl Larenz "Methodenlehre der Rechtswissenschaft", die "Methoden des Rechts in vergleichender Darstellung" (5 Bände, 1975-1977) von Wolfgang Fikentscher und Peter Raischs "Juristische Methoden" (1995). In allen diesen Werken steht aber die Hermeneutik im Vordergrund, sie übergehen die Rechtsquellenlehre ganz und sind zum Teil auch veraltet. Neuerdings liegt zwar eine bahnbrechende Untersuchung von Stefan Vogenauer über "Die Auslegung von Gesetzen in England und auf dem Kontinent" (2001) vor. Sie konzentriert sich aber gleichfalls auf die Hermeneutik, spart also die anderen Teile der Methodenlehre (Argumentationstheorie, Theorie des wissenschaftlichen Rechts und der richterlichen Rechtsfortbildung) und die Rechtsquellenlehre aus. Außerdem erfaßt sie den geschichtlichen Stoff zum Zwecke des Vergleichs zwischen England und Kontinentaleuropa stärker unter systematischen Gesichtspunkten. Mein Ziel ist es dagegen, auch für das späte 19. und das 20. Jahrhundert die Geschichte der gesamten Methodenlehre im Zusammenhang mit der Entwicklung der Begriffe von Recht und Gesetz zu behandeln und dabei die historischen Wendepunkte deutlich werden zu lassen, die nach meiner Meinung vor allem um 1900 liegen (versuchter Übergang zu einer gesellschafts- und zweckorientierten Jurisprudenz) und dann wieder 1933 und 1945.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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