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Arbeitnehmerbeteiligung im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 1999 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5176712
 
Die Arbeitnehmermitbestimmung in privatwirtschaftlichen Unternehmen und öffentlichen Dienststellen entwickelt sich seit Jahrzehnten auseinander. Betriebsverfassung und Personalvertretungsrecht machen hier unterschiedliche inhaltliche, systematische und verfahrensbezogene Vorgaben. Für beide Materien bestehen abweichende Rechtswege (Zuständigkeit der Arbeits- bzw. Verwaltungsgerichte). Diese Divergenzen haben dazu geführt, daß der Umfang der Mitbestimmung in Betrieben und Behörden oft ohne erkennbaren Grund unterschiedlich ist. Betriebs- und Personalräte haben verschiedene Rechte. Das führt in der Praxis - man denke nur an Privatisierungen - immer wieder zu Problemen.Die Untersuchung geht den strukturellen Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Rechtsgebiete nach. Sie weist auf gemeinsame historische und verfassungsrechtliche Ursprünge hin. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse werden konkrete Vorschläge unterbreitet, wie sich die Beteiligungsvorschriften des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts konzeptionell besser aufeinander abstimmen lassen. In vielen Bereichen ist heute eine weitgehende Harmonisierung möglich und erstrebenswert.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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