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Die Abschaffung der Fürsorgepflicht

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 1999 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5186962
 
Ziel ist eine tragfähige und nachvollziehbare Begründung der Nebenpflichten des Arbeitgebers. Die Fürsorgepflicht als traditioneller aber diffuser Anknüpfungspunkt wird dadurch ersetzt, daß die Pflichtenkonstruktion an ein neu entwickeltes, vertragstheoretisches Modell angebunden wird. Der historische Überblick zur Entwicklung der Fürsorgepflicht zeigt die rechtstheoretischen und methodischen Schwächen der judiziellen Pflichtenkonstruktion. In rechtstheoretischer Hinsicht ist die judizielle Pflichtenbegründung Ergebnis der Prinzipienabwägung von Vertragsfreiheit und Vertragsgerechtigkeit. Um die im Modell zugrundegelegten Annahmen über das Verhalten der Vertragsschließenden in diesem argumentativen Rahmen zu erklären, setzt sich die Untersuchung mit der ökonomischen Analyse des Rechts auseinander. Damit betritt sie für den Bereich des Individualarbeitsrechts Neuland. Die insbesondere in den neunziger Jahren in den Vereinigten Staaten geübte Kritik an der ökonomischen Analyse führt zu einem besseren Verständnis der rationalen Entscheidungsgrundlagen der Vertragsschließenden. Im Zuge dieser Betrachtung des Arbeitsvertrags als Langzeitvertrag in seiner wirtschaftlichen Realität wird die Erforderlichkeit und die Funktionsfähigkeit judiziell begründeter Pflichten untersucht. In einem abschließenden Teil werden exemplarisch einzelne vom Bundesarbeitsgerichts begründeten Pflichten, wie die Gleichbehandlungspflicht oder der Beschäftigungsanspruch auf der Grundlage des eigenen vertragstheoretischen Modells kritisiert.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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