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Soziale Medien und Strafrecht – Äußerungsdelikte in einem neuen Umfeld

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung seit 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 519476214
 
Das Projekt befasst sich mit strafbaren Verhaltensweisen in sozialen Medien, wobei der Fokus auf den Äußerungsdelikten liegt. Die übergeordnete Forschungsfrage lautet: Lässt sich den Gefahren, die von strafrechtlich relevanten, in sozialen Medien getätigten Äußerungen für das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft ausgehen, mit den derzeitigen Mitteln des Straf- und Strafprozessrechts sowie den Mechanismen der internationalen Rechtshilfe in angemessener Art und Weise begegnen oder gibt es Reformbedarf? Dazu sollen zunächst die technischen und verfassungsmäßigen Hintergründe sozialer Medien herausgearbeitet werden, soweit sie für die Beurteilung der das materielle Strafrecht sowie das Verfahrensrecht betreffenden Fragen erforderlich sind. In materiell-strafrechtlicher Hinsicht soll sich die Untersuchung (1.) auf die Äußerungsdelikte konzentrieren. Dabei werden insbesondere digitaler Hass und Fake News untersucht. Als Spezialfragen sollen daneben auch Cybermobbing, Cyberstalking und Feindeslisten sowie das Erstellen von Fake Accounts mitbehandelt werden. Dabei geht es zunächst darum, die einschlägigen Tatbestände de lege lata insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Reformen des StGB zu untersuchen. Ferner gilt es, gemeinsame Fragestellungen herauszuarbeiten, etwa hinsichtlich Täterschaft und Teilnahme, Tun und Unterlassen sowie Tatbeendigung und Verjährung. Ein besonderes Problem stellen Social Bots dar. Materielles Strafrecht muss durchsetzbar sein. Ein weiterer Schwerpunkt wird deshalb (2.) auf dem Verfahrensrecht und grenzüberschreitenden Ermittlungen liegen. Ein weiterer Teil des Projekts sind dabei leitfadenbasierte, teilstrukturierte Experteninterviews (mit Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten) u.a. zur Frage, welche prozessualen Möglichkeiten (Ermittlungsmethoden) sowie normativen und praktischen Hindernisse bei der Verfolgung eine Rolle spielen und welche Tatbestandsmerkmale regelmäßig besondere Probleme bereiten. Ferner wird die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den USA, Brasilien, Indien, ROC (Taiwan) und ggf. weiteren Ländern weitere Erkenntnisse bringen. Ein Antragsteller wird sich auf das materielle Recht konzentrieren und mit einem entsprechenden Promotionsprojekt sowie eigenen Forschungen und Tagungsbeiträgen v.a. die strafrechtlichen Fragen behandeln. Ein Antragsteller wird sich schwerpunktmäßig mit Verfahrens- und Rechtshilferecht befassen und ein entsprechendes Promotionsprojekt betreuen. Rechtsvergleich und Perspektiven de lege ferenda werden von beiden Antragsstellern in einer großen Einzelpublikation sowie in Tagungsbeiträgen bearbeitet. Andere Beteiligte werden sich der Rechtstatsachenforschung widmen. Ein Workshop und eine abschließende internationale Tagung werden die Diskussion weiter voranbringen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Mitverantwortlich(e) Dr. Tamina Preuß
 
 

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