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Wandel der Handlungsformen im Umweltrecht der Europäischen Union

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 519479220
 
Das Projekt nimmt seinen Ausgang von der Beobachtung eines mehrdimensionalen Wandels der Handlungsformen im EU-Umweltrecht. Signifikante Dimensionen dieses Wandels sind erstens im Bereich der Grundlagen-Rechtsakte eine Bedeutungsverschiebung von EU-Richtlinien hin zu EU-Verordnungen, zweitens im Bereich der Umweltplanungen die Etablierung von iterativen Planungsstrukturen mit verstetigter Einwirkung der Kommission auf nationale Planungen und drittens im Bereich der Tertiärrechtsetzung ein Bedeutungsaufstieg der delegierten Verordnungen der Kommission. Das Projekt wird den Wandel der Handlungsformen anhand von normbezogenen Fallstudien analysieren, systematisieren und zugrundeliegende Motive erforschen. Insbesondere soll untersucht werden, inwieweit der Wandel der Handlungsformen eine Reaktion auf verschiedene Krisenphänomene der Gegenwart ist – auf ökologische Krisenphänomene wie Biodiversitätsverluste und den Klimawandel, aber auch auf institutionelle Krisenphänomene in der EU wie den Brexit, Disfunktionalitäten kollektiver Entscheidungsmechanismen oder alte und neue Probleme beim Vollzug von EU-Rechtsakten durch die Mitgliedstaaten. Es soll auch untersucht werden, inwieweit der Wandel der Handlungsformen im Umweltrecht Entsprechungen in anderen Bereichen des EU-Rechts hat. Zudem wird die Vereinbarkeit der veränderten und neu entstehenden Handlungsformen im EU-Umweltrecht mit dem EU-Primärrecht geprüft. Bereits erkennbare primärrechtliche Hauptprobleme liegen im Hinblick auf die Bedeutungsverschiebung von EU-Richtlinien hin zu EU-Verordnungen bei der Vereinbarkeit mit kompetenzrechtlichem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Subsidiaritätsgrundsatz, im Hinblick auf die iterativen Planungsstrukturen bei Fragen von Rechtsschutz, Zurechnung und demokratischer Legitimation und im Hinblick auf die delegierten Verordnungen beim Maßstab des Art. 290 AEUV. Gegebenenfalls werden rechtspolitische Empfehlungen entwickelt, um das System der Handlungsformen im EU-Umweltrecht primärrechtskonform auszugestalten, aber auch um funktionale Verbesserungen zu erreichen. In methodischer Hinsicht arbeitet das Projekt normwissenschaftlich, erschließt aber auch interdisziplinäre Erkenntnisse und den politisch-sozialen Kontext der Gegenwart. Es versteht sich als Forum für den nationalen und internationalen Diskurs zu Handlungsformen im europäischen Umweltrecht und wird hierzu themenbezogene Workshops organisieren und Forschungsergebnisse in international sichtbaren Formaten publizieren. Das Projekt wird in drei Teilprojekten organisiert sein, die den im Ausgangspunkt identifizierten drei Dimensionen des Wandels der Handlungsformen im EU-Umweltrecht entsprechen. Die Laufzeit des Projekts beträgt 36 Monate.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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