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Berührungsfreie in vivo-Untersuchung der aktiven Mikromechanik der Cochlea mit Hilfe der Laserinterferometrie

Fachliche Zuordnung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Phoniatrie und Audiologie
Förderung Förderung von 1995 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5202386
 
Mit dem vorliegenden Forschungsvorhaben soll die Aufklärung der aktiven Mikromechanik der Cochlea in-vivo fortgesetzt werden. Der sogenannte aktive Verstärker ist verantwortlich für die außerordentlich hohe Frequenzselektivität und Empfindlichkeit der Cochlea. Sein Ausfall führt zu Schwerhörigkeit mit Diskriminationsverlust und Recruitment, eine klinisch häufige Konstellation. Erste in-vivo-Daten unter kontrollierten physiologischen Bedingungen sind inzwischen im Rahmen dieses Projektes und auch von anderen Arbeitsgruppen weltweit vorgelegt worden. Dabei hat sich herausgestellt, daß zur Aufklärung des Mechanismus der aktiven Verstärkung, detaillierte Daten erforderlich sind, die Auskünfte über die Schwingung verschiedener Ebenen (Basilarmembran/Kutikularplatte), verschiedener radialer (äußerer/innerer Haarsinneszellen) und longitudinaler (basaler/apikaler) Positionen zueinander geben. Im Gegensatz zu dem jetzt fertiggestellten, kohärenzselektiven Faserinterferometer weisen die bisher verwendeten kommerziellen und auch in einzelnen Arbeitsgruppen selbst aufgebauten Interferometer keine Tiefendiskriminierung auf, die von der Schärfentiefe des Mikroskopobjektivs unabhängig ist. Im Rahmen dieses Projektes wurde ein kohärenzselektives Faserinterferometer aufgebaut, mit dem an der HNO-Klinik in Tübingen Vibrationsmessungen an einzelnen Meßpunkten in der Cochlea durchgeführt werden sollen. Am Institut für Technische Optik in Stuttgart soll ein Interferometer gebaut werden, mit dem differentielle Vibrationsmessungen auf zwei benachbarten Meßorten in der Cochlea in unterschiedlichen Tiefenebenen durchgeführt werden können. Hier wird die jeweilige Tiefendiskrimination durch Verwendung einer Superlumineszenzdiode wenige Mikrometer betragen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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