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Der Grundsatz "in dubio pro reo" - Zur Entstehungsgeschichte und zum gegenwärtigen Anwendungsbereich des Zweifelssatzes - insbesondere zur Geltung bei verfahrensrechtlich bedeutsamen Feststellungen
Antragsteller
Privatdozent Dr. Jan Zopfs
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 1999 bis 2000
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5208886
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Herleitung und der Dogmatik des Grundsatzes "in dubio pro reo". Sie zeigt unter Beachtung des strafprozessualen Beweisrechts im gemeinrechtlichen Strafverfahren die Geltung des Satzes bei der Zuerkennung der Folter auf und überträgt die so gewonnenen Erkenntnisse auf die gegenwärtige Diskussion um die Anwendbarkeit des Satzes im materiellen Recht und im Verfahrensrecht. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß der Grundsatz dort Anwendung findet, wo das Gericht in freier Beweiswürdigung darüber entscheidet, ob der Status des Beschuldigten negativ verändert wird. Verbleiben insoweit Zweifel, so ist Zweifel nicht zu Lasten des Beschuldigten zu erkennen.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen