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Recht als soziale Praxis

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2000 bis 2006
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5234594
 
Die juristische Methodenlehre ist bislang überwiegend normativ orientiert und verwendet dabei Modelle richterlichen Entscheidens, die auf idealen Bedingungen beruhen. Das führt dazu, daß sie in der Rechtspraxis keine Geltung erlangt. Von der Methodenlehre wird dieser Theorie-Praxis-Bruch sehenden Auges akzeptiert. Das hiesige Projekt hingegen bemüht sich darum, Grundlagen für eine realistische Methodenlehre zu entwickeln - realistisch, weil sie die Bedingungen der Praxis kennt und in sich aufnimmt. In einem ersten Schritt verlangt das, die Techniken in der richterlichen Alltagspraxis empirisch zu erheben. Auf einer Analyse des rechtssoziologischen Forschungsstandes aufbauend soll das für rechtliche und begründungsförmige Tätigkeiten insbesondere in schwierigen Fällen (Auffinden und Zurichten der Normtexte, Zuordnung von Sachverhaltsbegriffen, Darstellungstechniken) in der Tradition qualitativer Sozialforschung über eine Kombination von offenen Interviews, Gruppendiskussionen, Beobachtung und Textanalyse erfolgen. In einem zweiten Schritt muß dieses Wissen durch ein rechtstheoretisches Instrumentarium für rechtsmethodische Zwecke nutzbar gemacht werden. Dafür bedient sich das Projekt der Konzepte in der Rechtsrhetorik, die durch ein ethnomethodologisches Normmodell zusätzliche Impulse erhalten.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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