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Testierfreiheit und Ehegattenschutz

Antragsteller Dr. Joachim Goebel
Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 1995 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5238774
 
In den nächsten Jahren stehen Vererbungen in einem Gesamtwert von mehreren hundert Milliarden Euro an. Mit Blick hierauf widmet sich die Arbeit der bisher monographisch allein im Praktikerschriftum untersuchten Frage, mit welchen rechtlichen Instumentarien der überlebende Ehegatte geschützt werden kann, wenn der Erblasser sein Vermögen nicht zu Lebzeiten weitergeben möchte, sondern von Todes wegen verfügen will. Hierzu werden zunächst die rechtsdogmatischen Grundlagen der Testierfreiheit geklärt. Diese wurde anhand einer Verbindung von Personalität, Individualität, Vermögen und Tod als ein Persönlichkeitsrecht begriffen (Band 1). Auf dieser Grundlage wurde sodann untersucht, wie die Persönlichkeitsrechte des Überlebenden gewahrt werden können (Teil 1 von Band 2) und wie dessen Versorgung nach dem Tode des Erstversterbenden gesichert werden kann. Hier wiederum wurde danach differenziert, ob sich im Nachlaß ein Unternehmen (Teil 1 von Band 3) oder ein Anteil an einer Personengesellschaft befindet (Teil 2 von Band 3) oder nicht (Teil 2 von Band 2). In der Arbeit wurde versucht, anhand konkreter Probleme die Verbindungen zwischen Rechtstheorie und Rechtsdogmatik aufzuzeigen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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