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Die Geburt des Rechteuniversalismus aus dem reformierten Völkerrecht. Das Naturrecht Heinrich und Samuel Coccejis und seine kontroverse Rezeption in der europäischen Aufklärung

Antragstellerin Dr. Stefanie Ertz
Fachliche Zuordnung Geschichte der Philosophie
Frühneuzeitliche Geschichte
Förderung Förderung seit 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 524373284
 
Ziel des Vorhabens ist die Erschließung der Naturrechtslehre von Heinrich Cocceji (1644-1719) und seinem Sohn, Herausgeber und Fortsetzer Samuel (1679-1755). In einer Monographie soll das Naturrecht der Cocceji, in dessen Zentrum ein theokratisch-voluntaristisch begründetes Konzept unveräußerlicher Freiheitsrechte steht, (1) in seinen politischen und ideengeschichtlichen Kontexten und (2) in seiner kontroversen Rezeption in der europäischen Aufklärung dargestellt werden. Im 19. Jahrhundert in Vergessenheit geraten, wurde die Naturrechtslehre der Cocceji lange gegenüber den prominenten Theorien Pufendorfs und Thomasius‘ vernachlässigt. Das Projekt wird aber zeigen, dass das Naturrecht der Cocceji eine veritable, systematisch starke Alternative zu Pufendorfs mängelanthropologisch begründeter, pflichtenethisch eingebetteter Naturrechtslehre darstellte und bis in den Vormärz auch von vielen Zeitgenossen so wahrgenommen wurde, so dass von ihm wichtige Impulse für die Entwicklung liberal-egalitärer Rechtetheorien in der deutschen und schottischen Spätaufklärung ausgingen und es einen bedeutenden Rang in der neuzeitlichen Genealogie der subjektiven Rechte beanspruchen kann. Das Projekt widmet sich der Entwicklung dieser Naturrechtslehre im relativ langen Zeitraum von etwa 1670-1720 und beschreibt dabei zugleich eine Verflechtungsgeschichte: Verflechtung von Genese und Rezeption, und Verflechtung von calvinistischer (sowie hugenottischer) und lutherischer (Hallescher) Frühaufklärung. Diese Verflechtungen waren intrinsisch an der Entwicklung der Naturrechtslehre der Cocceji beteiligt und müssen daher miterforscht werden. So ergibt sich ein deutlich komplexeres und differenzierteres Bild der naturrechtlich geprägten Frühaufklärung, als es zuvor der Fall war.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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