Detailseite
Sollten wir den Polen aufgrund unserer deutschen Erfahrungen mit Jugendämtern empfehlen, Jugendämter einzurichten?
Antragstellerin
Professorin Dr. Helga Oberloskamp
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5247186
Nach der politischen "Wende" 1990 sind in Polen die administrativen Rahmenbedingungen verändert worden. Es wurden u.a. in Anlehnung an deutsche Verwaltungsstrukturen neue Behörden geschaffen (z.B. Sozialämter). Die polnische Jugendhilfe jedoch wird weiterhin nicht als ganzes wahrgenommen. Sie ist zersplittert, hat keine einheitlichen methodischen Standards, unterliegt keinen fachlichen - nur fiskalischen - Kontrollen. Auch gesetzliche Grundlagen wie unser Kinder- und Jugendhilfegesetz, dessen ältester Vorläufer schon 1924 als Reichsjugendwohlfahrtsgesetz in Kraft getreten ist, oder Jugendschutzgesetze existieren nicht. Ich möchte die Strukturen der deutschen und der polnischen Jugendhilfe vergleichen und untersuchen, was im jeweils anderen Land fehlt, was vielleicht überflüssig ist oder - unter dem Gesichtspunkt fachlicher und wirtschaftlicher Effektivität und unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfassungsrechts - von anderen Personen oder Institutionen als dem Staat wahrgenommen werden könnte ("Subsidiarität").
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen