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Die Deutschenrechte des Grundgesetzes. Bürgerrechte im Spannungsfeld von Menschenrechtsidee und Staatsmitgliedschaft

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5250204
 
Im Zentrum der Untersuchung stehen die 'Deutschenrechte' des Grundgesetzes, d.h. diejenigen Rechte, die das Grundgesetz im Gegensatz zu den 'Menschen-' bzw. 'Jedermannrechten' allein den Deutschen vorbehält. Dabei geht es zum einen um bestimmte Freiheitsrechte (Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit), zum anderen um die staatsbürgerlichen Rechte i.e.S., wie z.B. das Wahlrecht, wobei der Schwerpunkt der Arbeit jedoch bei den Freiheitsrechten liegt. Diese sind - das ist der Ausgangspunkt der Untersuchung - in einem verfassungsrechtlichen Spannungsfeld angesiedelt, das aus der Paradoxie erwächst, das mit der Amerikanischen und der Französischen Revolution die universellen Rechte des Menschen zur Legitimationsbasis partikulärer Staatsgründungen bestimmt worden sind. Die universellen Rechte des Einzelnen können daher in Praxis nur von einzelnen Staaten garantiert werden, die sich zugleich als politische Form souveräner Nationen begreifen. Das spannungsreiche Verhältnis von Menschenrechtsidee und Nationalstaatsprinzip wird im ersten Teil der Arbeit eingehend analysiert, während im zweiten Teil nach einer dogmatischen Lösung gesucht und schließlich im neueren Ansatz Stefan Husters zum Gleichheitssatz gefunden wird. Der (knappe) dritte Teil bietet einen Ausblick in das europäische Verfassungsrecht und dient gleichzeitig als Nagelprobe für den dogmatischen Lösungsweg über Art. 3 Abs. 1 GG.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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