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Die relative Autorität des Bekenntnisses bei Karl Barth
Antragsteller
Professor Dr. Georg Plasger
Fachliche Zuordnung
Religionswissenschaft und Judaistik
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5251518
Die Kirche lebt mit ihren Bekenntnissen. Aber: Welches Gewicht kommt ihnen zu? Sind sie Norm für kirchliche Praxis und Verkündung? Oder sind sie nur Worte der Tradition neben anderen? Meine Habilitationsschrift stellt sich diesen Fragen, indem sie der Funktion des Bekenntnisses bei Karl Barth nachgeht, der selber maßgeblich zur Entstehung der Barmer Theologischen Erklärung beigetragen hat. Es stellt sich in der Arbeit heraus, daß bei ihm sowohl eine große Nähe zu den Bekenntnissen der Kirche festzustellen ist (Barth hat z.B. den Heidelberger Katechismus oft ausgelegt), aber auch eine große Freiheit, einzelnen Aussagen gegenüber kritisch zu sein. Der Grund liegt darin, daß die Bekenntnisse bei Barth Autorität bleiben, aber relative, weil sie auf die Schrift und damit auf das eine Wort Gottes bezogen sind. Die Bekenntnisse der Kirchen sind Tradition und bezeugen die Herkunft und Prägung jeder Kirche. Aber sie sind eben auch "nur" Tradition und deshalb zu überbieten. Diese Dialektik bietet die Voraussetzung zur Überwindung einer im 19. Jh. und auch heute noch wahrzunehmenden Traditionsvergessenheit wie auch einer fraglosen Akzeptanz der Bekenntnisse. Dabei arbeitet die Studie zur Gewinnung ihrer Ergebnisse auch den Apostolikumsstreit von 1892/93 auf und zeigt die verschiedenen Positionen des Bekenntnisverständnisses im Umfeld der Barmer Theologischen Erklärung auf.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen