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Anwendungen der Optionspreistheorie auf Sachinvestitionen in der Landwirtschaft

Fachliche Zuordnung Agrarökonomie, Agrarpolitik, Agrarsoziologie
Förderung Förderung von 2000 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5252670
 
Klassische Kriterien zur Beurteilung der Rentabilität einer Investition, wie z.B. der Kapitalwert oder der interne Zinsfuß, sind nicht ohne weiteres in der Lage, die Kosten, die mit der Durchführung eine Investition verbunden sind, vollständig zu erfassen. In einer Situation, in der erstens Unsicherheit hinsichtlich der Investititonsrückflüsse besteht, zweitens Investitionsausgaben irreversibel gebunden sind und drittens eine Verschiebung des Investitionszeitpunktes möglich ist, entstehen neben den direkten Kosten der Investition zusätzlich Opportunitätskosten durch das 'Vernichten' einer bestehenden Investitionsmöglichkeit. Ein positiver Kapitalwert ist dann - entgegen der klassischen Investitionstheorie - kein hinreichendes Auslösekriterium mehr für die Durchführung der Investition. Die Implikationen dieser Feststellung sind erheblich, wenn man bedenkt, daß praktische Investitionsentscheidungen vielfach auf der Grundlage des Kapitalwertkriteriums getroffen werden. Ein theoretisches Konzept, welches den der Investitionsmöglichkeit innewohnenden Wert an Flexibilität korrekt erfaßt, liegt in Gestalt der Optionspreistheorie vor. Dieser zunächst für Finanzderivate entwickelte Bewertungsansatz läßt sich prinzipiell auch für (physische) Sachinvestitionen übertragen (Real-OptionApproach). Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, eine Übertragung des Real-Option-Ansatzes auf landwirtschaftliche Investitionen vorzunehmen, die dabei auftretenden methodischen Schwierigkeiten zu lösen und die praktische Bedeutung des Konzeptes herauszuarbeiten. Dabei geht es in erster Linie darum, die Größenordnung des Unterschieds im Vergleich zu klassischen Rentabilitätskriterien zu untersuchen. Die Anwendung erfolgt beispielhaft für Investitionen in den Betriebszweig 'Schweinemast', bei denen die oben genannten Bedingungen offensichtlich vorliegen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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