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Differenzierte Gerechtigkeit - Diskriminierungsschutz im Privatvertragsrecht

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5255664
 
Personale Diskriminierung wird als Rechtsproblem vorrangig im Verfassungs-, Völker- und EG-Recht diskutiert, im Vertragsrecht allenfalls im Arbeitsrecht. In der gesellschaftlichen Wirklichkeit wird aber nicht nur am Arbeitsplatz diskriminiert: Die sogenannten Balkantarife der Kfz-Versicherer gingen häufig durch die Presse; der Spiegel recherchierte, daß Schwarze bei deutschen Banken vor der Eröffnung eines Kontos mehr Hürden überwinden müssen als Weiße; Frauen zahlen mehr für Haarschnitte und Krankenversicherungen als Männer; sicht- und hörbar Behinderten wird in manchen Restaurants die Bedienung verweigert. Dieses Buch untersucht, ob das Vertragsrecht Personen, die so diskriminiert werden, ausreichend schützt. Ausgehend von der Prämisse, daß die Diskriminierung aufgrund askribierter Differenz für Beziehungen in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit des Marktes am wesentlichsten ist, konzentriert es sich auf Diskriminierung wegen des Geschlechts, des sogenannten ethnischen Ursprungs und sogenannter Behinderung. Es analysiert die Praxis des Arbeits- und Verbraucherrechts und untersucht die Frage, ob ein Prinzip der Nichtdiskriminierung Prinzipien des Vertragsrechts widerspricht. Nachdem diese Frage verneint ist, wird erörtert, inwieweit Rechtssetzung erforderlich ist, um wirksamen Schutz vor Diskriminierung am Markt zu gewährleisten. Damit entwickelt die Arbeit u.a.theoretische und dogmatische Grundlagen im Hinblick auf geplante EG-Rechtssetzung gegen Diskriminierung aufgrund askriptiver Differenz [Art. 13 EG-V].
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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