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Zivilgerichtliche Praxis gegenüber Fremden im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit.
Antragsteller
Professor Dr. Neithard Bulst
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung von 2007 bis 2011
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 52568879
Nach einer Vielzahl von Untersuchungen schien die rechtliche Sonderrolle des Fremden in der Vormoderne im Sinne einer deutlichen Schlechterstellung gegenüber Einheimischen eine unumstößliche Tatsache zu sein. Auch die jüngeren Forschungen zur Exklusion und Inklusion stellten diesen Befund nicht in Frage. Kontrovers blieb lediglich die Frage, ob diese Schlechterstellung tendenziell vom Mittelalter zur Neuzeit eher abnahm, oder ob die rechtliche Diskriminierung noch weiter ausgebaut wurde. Übersehen wurde dabei allerdings, dass die einschlägige Forschung fast ausschließlich die strafrechtlichen Normen sowie deren praktische Umsetzung in den Blick genommen hatte. Dass es aber daneben völlig andere Rechtsnormen und einen völlig anderen rechtlichen Umgang mit Fremden in zivilrechtlichen Fragen, insbesondere in geschäftlichen Angelegenheiten, gab und dafür sogar eine eigene Instanz, das Gastgericht, eingerichtet worden war, blieb weitgehend unbeachtet. Nicht der strafrechtlich diskriminierte, sondern der Fremde als Wirtschaftspartner, auf den jede Stadt in gewisser Weise angewiesen war und die Frage, wie sich die Rechtsverhältnisse im Konfliktfalle mit ihm gestalteten, stehen im Mittelpunkt des Projekts. Diese Doppelgesichtigkeit des Rechts gegenüber dem Fremden, d.h. die Diskrepanz zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht, dürfte das überkommene Bild von der Rechtsstellung des Fremden in der Vormoderne in Frage stellen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen