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Schuld, Strafrecht und Geschichte. Das Verhältnis des Strafrechts zur Historie am Beispiel der Geschichtsschreibung zur `Entstehung der strafrechtlichen Schuldzurechnung`
Antragsteller
Dr. Stephan Stübinger
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5259252
Die vorliegende Arbeit ist im Rahmen des DFG-Forschungsschwerpunktes zum Thema "Die Entstehung des öffentlichen Strafrechts" entstanden. Im Rahmen dieses Forschungszusammenhangs wird versucht, die strafrechtshistorische Diskussion seit dem 19. Jh. speziell zur Entstehung der strafrechtlichen Schuldzurechnung aufzubereiten. Das Werk versteht sich demnach als Beitrag zu einer Wissenschaftsgeschichte der Strafrechtsgeschichtsschreibung. Im Mittelpunkt steht die Darstellung der zu diesem Thema einschlägigen rechtshistorischen Untersuchungen der letzten knapp 200 Jahre. Der auf den Schuldbegriff bezogene Bereich der Strafrechtsgeschichtsschreibung wird in erster Linie vor dem Hintergrund der strafrechlichen und rechts- bzw. geistesgeschichtlichen Situation dargestellt, in der diese Studien jeweils entstanden sind. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem spürbaren Einfluß der zeitgenössischen Strafrechtsdogmatik - und hier insbesondere das sich ständig ändernde Verständnis des Schuldbegriffs - auf die entsprechende rechtshistorische Forschung dieser Zeit. Daneben steht vor allem das allgemeine Verhältnis des Strafrechts zur Historie im Blickpunkt des Interesses. Untersucht wird speziell die Frage, warum die historische Schule - anders als im Zivilrecht - innerhalb der Strafrechtswissenschaft des 19. Jhs. nicht als maßgebliche Methode Anerkennung finden konnte.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen