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Interorganrespekt im Verfassungsrecht
Antragsteller
Professor Dr. Ralph Alexander Lorz
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5260364
Alle modernen westlichen Verfassungen sind mehr oder weniger untrennbar mit dem Gewaltenteilungsprinzip verknüpft. In ihrer praktischen Umsetzung stößt die Gewaltenteilungsidee jedoch auf zwei spezifische Probleme: zum einen erweist sich die von ihr suggerierte strikte Abgrenzung der Zuständigkeiten von Legislative, Exekutive und Judikative als unmöglich. Zum anderen birgt jede Einräumung wechselseitiger Kontroll- und Verhinderungskompetenzen die Gefahr eine fruchtlosen Konfrontation und Blockade der beteiligten Organe.Die in der vorliegenden Arbeit entwickelte Theorie des Interorganrespekts versucht einen Weg zur rechtlichen Bewältigung dieser immanenten Probleme des Gewaltenteilungsgedankens aufzuzeigen. Sie postuliert die Notwendigkeit eines Komplementärprinzips der Gewaltenteilung und gibt ihm einen dreifachen Inhalt: Die Vorgabe einer organadäquaten Funktionenzuordnung erlaubt eine Modifikation der klassischen Gewaltenteilunskonzeption und hilft so, mit ihren unvermeidlichen Durchbrechungen umzugehen; das Gebot wechselseitiger Rücksichtnahme der Verfassungsorgane aufeinander sichert die so bestimmten Funktionsbereiche gegen Übergriffe; und eine allgemeine Verpflichtung der Organe zu konstruktivem Zusammenwirken soll die Wahrscheinlichkeit von Entscheidungsblockaden minimieren.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen