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Geschichten vom Rohen zum Hohen. Kontinuitätsvermittlung in der Strafrechtsgeschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts

Antragsteller Oliver Hein
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5262194
 
In diesen Texten werden - so eine zentrale These der Arbeit - in vielerleich Hinsicht "Geschichten vom Rohen zum Hohen" erzählt. Autoren der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stellten die Gescfhichte des deutsch-germanischen Strafrechts am roten Faden einer zeitübergreifenden Haltung der Germanen zum Strafen dar, die seit jeher zugleich hoch-geistig und roh-körperlich gewesen sei. Während die rohen Anfänge von diesen Autoren als wertvoll, nämlich als entwicklungsfähig stilisiert wurden, werteten sie Autoren seit der Mitte des Jahrhunderts ab. Die Schilderungen verdüsterten sich nun zu Szenarien ursprünglich "roher", und das hieß nunmehr: "grausamer", triebbestimmter Rache. Kollektivsubjekt der Strafrechtsgeschichte war nun nicht mehr das germanisch-deutsche Volk, sondern die Menschheit schlechthin. Die Menschheit hat danach den Vergeltungs"trieb" durch Geist und Intellekt überwunden. Mit der darin wirksamen Fortschrittsdynamik begründeten die Autoren als Strafrechtsdogmatiker ihre Ablehnung des Strafzwecks: "Vergeltung". Der "Fortschritt" lieferte ihnen dazu die Argumente.Das "lange" 19. Jahrhundert endete mit einer neuerlichen Hochschätzung der "rohen" Anfänge, die den Kulturpessimismus und die Zivilisationskritik der Jahrhundertwende widerspiegelt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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