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Eine vergleichende Mikrosoziologie von Strafverfahren

Fachliche Zuordnung Soziologische Theorie
Förderung Förderung von 2000 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5264136
 
Bei der Entwicklung einer Mikrosoziologie von Rechtsverfahren handelt es sich um ein methodologisches Unternehmen mit systematischer Zielrichtung: Wie lassen sich institutionalisierte Situationen, wie z.B. Gerichtsverhandlungen, Fernsehinterviews oder Einstellungstests, in ihrem Verlauf so analysieren, dass nicht nur die Beitraege zum Interaktionssystem, sondern auch zum gespeisten Verfahren hervortreten? Wie laesst sich die Analyse fuer gleichzeitig und zusaetzlich angesprochene, aktuell aber abwesende Oeffentlichkeiten sensibilisieren?Diese Fragen werden mithilfe ethnographischer Kommunikationsanalysen angegangen. Neben Beobachtungen von Gerichtsverhandlungen und die Nutzung von Transkripten und Protokollaufzeichnungen, werden Fall-Vorbereitungen in der Anwaltskanzlei herangezogen. Es soll deutlich werden, welchen Charakter die Gerichtsverhandlungen haben. Wie weitgehend folgen sie vorgefertigen Skripten? Welches Vorwissen wird auf welche Weise in Gerichtsverhandlungen mobilisiert? Derlei Problemstellungen sollen ausgehend von der ersten Anforschung im englischen Kontext auf weitere Rechtssysteme ausgeweitet werden. In der spaeteren internationalen Forschungsgruppe sollen ethnographische Studien zu den USA, zu Frankreich und Deutschland entstehen. Ethnographische Kommunikationsanalysen vermoegen methodologische Innovationen anzustossen, weil sie selbst nicht schon den Kontext (z.B. die Gerichtsverhandlung als Konversation) voraussetzen muessen, mittels dessen sie Interpretationen gewinnen. Die praktische Rahmung einer Gerichtsverhandlung kann hoechst unterschiedlich sein. Dies zeigt sich insbesondere dort, wo das Publikum oder allgemeiner, die soziale Perzeption organisiert wird. Ist das relevante Publikum anwesend oder abwesend? Fusst die Falldarstellung auf Aktenmaterial oder auf verkoerpten Vorfuehrungen? Werden Vorfuehrungen festgehalten und wenn ja wie und fuer welche Instanzen? Sind die Perzeptoren gezwungen, ihre Sicht der Dinge darzulegen und wenn ja, in welcher Form? Auf diesem Wege gilt es, formale Begriffe der Mikrosoziologie (wie Teilnehmer, Beitraege, Publikum etc.) aus der intimen Kenntnis der Praxis heraus zu modellieren.
DFG-Verfahren Emmy Noether-Nachwuchsgruppen
 
 

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