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Kulturelle Rechte und Verfassung

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5271453
 
Es wird die Bedeutung kultureller Differenz im Recht in rechtsempirischer, verfassungsrechtlicher und in verfassungstheoretischer Hinsicht beleuchtet. Anhand einer Rechtsprechungsanalyse wird untersucht, welche Rechtspositionen im Kontext kultureller Differenz geltend gemacht werden. Trotz spärlicher gesetzlicher Vorgaben zeigen sich die Gerichte für eine Anerkennung besonderer kultureller Rechtspositionen aufgeschlossen, lassen allerdings überzeugende rechtsdogmatische Begründungen vermissen. Eigene normative Überlegungen basieren auf einer an sozialwissenschaftliche Forschungsergebnisse anknüpfenden Analyse der tatsächlichen Grundlagen kultureller Differenz.- Kulturelle Differenz wird maßgeblich durch Selbst- und Fremdzuschreibung kultureller Zugehörigkeiten und Merkmale auf Grundlage ethnischer Grenzziehungen konstruiert. Im Selbstverständnis des Individuums kann ihr erhebliche Bedeutung zukommen, was dann möglicherweise zur Forderung nach rechtlicher Würdigung kultureller (Minderheiten-)Belange führt. Die normativen Überlegungen gelten zum einen der Frage, inwieweit im Rahmen herkömmlicher Verfassungsrechtsdogmatik die Notwendigkeit besteht, besondere kulturell motivierte Bedürfnisse anzuerkennen. Zum anderen wird untersucht, welche theoretische Funktion weitergehende besondere kulturelle Rechte haben könnten und inwiefern sich diese de constitutione lata begründen lassen. Die grundrechtliche Relevanz des individuellen Selbstverständnisses ist Schlüssel zur normativen Verortung kultureller Differenz.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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