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Rechtsgespräch und kreativer Dissens - Zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Sprache in der interpretativen Praxis des Zivilprozesses

Antragsteller Dr. Joachim Goebel
Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5276114
 
Gegenstand der Monographie ist die Frage, ob und inwieweit der Richter im Zivilprozeß eine Diskussion mit den Parteien über das rechte Verständnis des geltenden Rechts führen muß. Eine derartige richterliche Pflicht für ein 'Rechtsgespräch' wird im Ergebnis bejaht. Der Begründungspfad hierfür verläuft zweistufig. Auf der ersten Stufe wird anhand vornehmlich sprachtheoretischer Erörterungen (§§ 2 bis 5) und der darauf basierenden Auseinandersetzung mit bisherigen Ansätzen zum Rechtsgespräch (§§ 6 bis 10) der Boden für die zweite Stufe geschaffen. In dieser zweiten Stufe wird eine Vorstellung von Recht als einer 'interpretativen Praxis' entwickelt, in der im Zivilprozeß das Recht entsprechend dem Gebot unparteilicher Rechtsanwendung (§ 12) vom Richter in der Weise gesetzt wird, daß es in kohärenter Weise auf einen Rechtstext plausibel zurückgeführt wird (§ 11 und öfters). Die interpretative Praxis des Rechts wird dabei unterfangen von der Abfolge zivilgerichtlicher Verfahren, die in die dezentrierten Diskussionsprozesse des demokratischen Verfasssungsstaats eingebettet sind (§ 13) und die sich vor dem kritischen Forum der Rechtswissenschaft bewähren müssen (§ 14). Vor diesem Hintergrund kommt das Rechtsgespräch in den Blick: Dem im Rechtsgespräch erscheinenden kreativen Dissens der Parteien wird dem Richter zuallerst ermöglicht, dem Gebot unparteilicher Rechtsanwendung zu folgen (§ 16).
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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