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Regreßfiguren im Zivilrecht - Eine Rückbesinnung auf die Gesamtschuld unter Neubewertung des Zessionsregresses gemäß § 255 BGB und der Drittschadensliquidation

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5276442
 
Der Regreß dient dem Ausgleich von Vermögensverschiebungen innerhalb eines Dreiecksverhältnisses. Zur Bewältigung der dabei auftretenden Probleme haben Rechtsprechung und Literatur in dem zurückliegenden Jahrhundert nach Inkraftreten des BGB zahlreiche Regreßfiguren entwickelt, deren gegenseitige Abgrenzung bis heute nicht geklärt ist. Mit der vorliegenden Arbeit wird daher eine Neuordnung und Vereinfachung der Strukturen im Regreßrecht zur Diskussion gestellt. Danach stellt die Gesamtschuld das maßgebliche Regreßinstitut des BGB dar. Bemühungen in Rechtsprechung und Literatur, neben der Gesamtschuld weitere Regreßfiguren in Form des sog. Zessionsregresses analog § 255 BGB, der Geschäftsführung ohne Auftratg und der sog. Rückgriffskondiktion zu etablieren, werden abgelehnt, da sich das Institut der Gesamtschuld sowohl unter dogmatischen als auch unter praxisorientierten Gesichtspunkten als überlegen erweist. Demzufolge führt die Arbeit die übrigen Regreßfiguren auf ihren eigentlichen Kerngehalt zurück und gelangt auf diesem Weg zugleich zu neuen Abgrenzungskriterien zur Gesamtschuld. In diesem Zusammenhang wird auch die Figur der sog. Drittschadensliquidation beleuchtet, ihr Bezug zum Regreßrecht hergestellt und abschließend eine Reform des Drittschadensersatzrechts vorgeschlagen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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