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Wissen und juristische Person

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5277558
 
Die Rechtsfolgen einer Norm hängen häufig u. a. davon ab, über welche Kenntnisse von bestimmten Umständen eine natürliche oder juristische Person verfügt. Regelmäßig ergibt sich dabei das Problem, unter welchen Voraussetzungen dem Betroffenen vorhandene oder nicht vorhandene Kenntnisse Dritter zugerechnet werden können. Die vorliegende Arbeit behandelt diese sowohl praktisch bedeutsame als auch wissenschaftlich umstrittene Thematik im Hinblick auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich juristische Personen in ihrer Organisation vorhandenes Wissen oder Nichtwissen zurechnen lassen müssen.Dabei wird insbesondere die heftig umstrittene Frage untersucht, ob es für die Wissenszurechnung an juristische Personen einer Sonderdogmatik bedarf, oder ob nicht vielmehr ein für sämtliche Wissensnormen und Organisationsformen gültiges, abschließendes System der Zurechnung von Wissen als der treffendere Ansatz angesehen werden muß. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage, inwieweit die wenigen Anknüpfungspunkte, die das Zivilrecht für eine Zurechnung von Wissen bereithält, überhaupt geeignet sind, die Grundlage einer Wissenszurechnungsdogmatik abzugeben. Die vorliegende Arbeit setzt zwar bei einer an § 166 BGB anknüpfenden Systembildung an, zeigt aber auch deren Grenzen. Es werden sodann die Grenzen eines neuen, von einigen Senaten des Bundesgerichtshofs inzwischen favorisierten Lösungsansatzes herausgestellt, welcher bei der Frage nach den Verantwortlichkeiten für die Schaffung von Risiken im Rahmen arbeitsteiliger Aktivitäten ansetzt. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wird ein eigener Lösungsansatz einerseits über § 166 BGB und andererseits über den Grundatz von Treu und Glauben entwickelt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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