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Die Konkurrenz von Irrtumsanfechtung und Sachmängelhaftung vor dem Hintergrund der internationalen Privatrechtsvereinheitlichung
Antragsteller
Professor Dr. Peter Huber
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5277638
Der Käufer einer mangelhaften Sache wird sich, um vom Vertrag loszukommen, nicht nur auf die kaufrechtlichen Regeln der Sachmängelhaftung berufen, sondern auch auf die allgemeinen Irrtumsregeln. Er wird nämlich argumentieren, bei Abschluß des Kaufvertrages einem Irrtum über wesentliche Eigenschaften der Kaufsache unterlegen zu sein. Weil das Irrtumsrecht und das Gewährleistungsrecht für die Vertragsaufhebung unterschiedliche Voraussetzungen vorsehen, stellt sich die Frage, ob der Käufer zwischen beiden Wegen den günstigeren wählen kann. Während die in Deutschland herrschende Meinung den Käufer auf die kaufrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt, lassen andere Rechtsordnungen die freie Konkurrenz beider Rechtsbehelfe zu. Die Arbeit versucht, unter Einbeziehung moderner Regelwerke zur Vereinheitlichung bzw. Reform des Vertragsrechts (UN-Kaufrecht; Lando-Principles; UNIDROIT-Principles; Schuldrechtsreform) allgemine Kriterien für die Entscheidung dieser Konkurrenzproblematik herauszuarbeiten. Prägend für die Konkurrenzentscheidung ist dabei die Unterscheidung zwischen der Verfügbarkeit und den Modalitäten der Vertragsaufhebung. Diese Kriterien werden anschließend auf das deutsche Recht und die genannten Regelwerke angewendet. Für das deutsche Recht ergibt sich dabei u. a., daß die Anfrechtung nach § 119 Abs. 2 BGB neben dem Kaufrecht zulässig ist.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen