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Aufsicht - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Strukturanalyse

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 1996 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5277880
 
Ziel der verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Strukturanalyse des gesetzlichen Begriffs "Aufsicht ist die Erfassung von Differenz und Identität aufsichtsrechtlicher Regelungstechnik. Auf der Grundlage einer sektoralen Querschnittsanalyse werden Merkmale, Konturen und Probleme des allgemeinen Aufsichtsberiffs identifiziert, um anhand formaler und inhaltlicher Merkmale im Wege einer Verdichtung und Konkretisierung zu einer Typenbildung zu gelangen, mit Hilfe derer Typeneigenschaften (Voraussetzungen und Rechtsfolgen) auf Aufsichtsregelungen mit geringer Regelungsdichte übertragen werden können. Für Aufsichtphänomene, die die Typuseigenschaften erfüllen, werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Maßgaben herausgearbeitet, an denen einerseits bestehende Gesetze und deren Vollzug (Aufsichtsverwaltungsrecht) gemessen werden können und sich andererseits eine etwaige Aufsichtsgesetzgebung orientieren kann. Da viele Bereiche, in denen herkömmlicherweise staatliche Aufsicht stattfindet, einer zunehmenden Globalisierung unterliegen, wurde als Ausblick die Notwendigkeit einer Europäisierung und Internationalisierung von Aufsichtsregimen berücksichtig.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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