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Die Regelung von Menschenrechten in globalen Lieferketten in den Heimatstaaten transnationaler Unternehmen: Eine Untersuchung der Wirksamkeit auf die Unternehmenspraxis

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung seit 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 527798519
 
Seit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte im Jahr 2011 gab es in EU-Mitgliedsstaaten einige nationale Gesetze, die das Thema Menschenrechte in den globalen Lieferketten von Unternehmen regeln. Diese Gesetze in den sogenannten Heimatstaaten transnationaler Unternehmen werden in den Staaten erlassen, in denen große, global agierende Unternehmen ihren Sitz haben. Ihr Ziel ist es, eine sogenannte Regelungslücke zu füllen, die dadurch entsteht, dass in der EU ansässige Unternehmen ihre Waren in Staaten produzieren lassen, in denen es zu teilweise massiven Menschenrechtsverletzungen kommt (z.B. Zwangsarbeit; Kinderarbeit). Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus dem Jahr 2021 ist ein solches Gesetz, das in Deutschland ansässigen Unternehmen Sorgfaltspflichten für den Schutz von Menschenrechten in ihrer globalen Lieferkette auferlegt. In Großbritannien gibt es seit 2015 eine Berichterstattungspflicht zu "moderner Sklaverei" in Lieferketten (UK Modern Slavery Act 2015) und seit 2011 eine Unternehmensstrafbarkeit für Korruption, an denen direkte oder indirekt britische Unternehmen global beteiligt sind. Es gibt Forschung, die diese Gesetze analysiert (in der Rechtswissenschaft) und Forschung, die diese Gesetze theoretisch betrachtet (z.B. in der Politikwissenschaft). Was in der Literatur fehlt, ist eine interdisziplinäre vergleichende Studie, die die Effektivität dieser Gesetze untersucht, d.h. die fragt, wie diese Gesetze sich auf die Unternehmenspraxis auswirken. Dies ist eine Lücke im aktuellen Forschungsstand und gleichzeitig sehr wichtig nicht nur für Forschung, sondern auch für Gesetzgeber, Unternehmen und Interessensverbände. Dieses Forschungsprojekt will diese Wissenslücke füllen, in dem sie nicht nur die bestehenden Gesetze theoretisch und vergleichend betrachtet, sondern auch die Lücke zwischen Theorie und Praxis schließt und untersucht, wie sich verschiedene Gesetzesformen (Berichterstattung im UK Modern Slavery Act und Sorgfaltspflichten im deutschen Lieferkettengesetz) auf die Unternehmenspraxis auswirken. Die Ergebnisse werden für den weiteren Gesetzgebungs-, Evaluations- und Diskussionsprozess in Großbritannien, Deutschland und der EU (die auch auf diesem Gebiet eine Richtlinie erlassen will) von großem Wert sein.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Großbritannien
Kooperationspartnerinnen Dr. Irene Pietropaoli; Lise Smit
 
 

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